17.05.2008 | 11:35 Uhr · 1885 Views · von Heidrun Scholl

HDI Direkt Versicherung AG (Köln )

Glasschaden

Schadens-Nr: K22-530-21-025682-08-11769, 22-006171354-9

Mit HDI-Schreiben vom 21.04.2008 wurde bereits der bezeichnete Glasschaden freigegeben. Dennoch erhalte ich mit E-Mail vom 29.04.2008, 10:14h Mroncz, eine Ablehnung. Die Begründung: nur Naturalersatz und Regulierung bei Rechnungsvorlage.

Ich will die gleiche Glasplatte nicht noch einmal kaufen, da ich neu dekorieren will. Der wirtschaftliche Schaden ist mir ja bereits entstanden durch den Glasbruch. Die Glasversicherung nur in Form von Naturalersatz macht für mich keinen Nutzen mehr, wenn ich nicht selbst entscheiden ob sofortiger Ersatzkauf oder späterer vergleichbarer Neukauf.

Meine Forderung

Sofortige Erstattung

Kommentar

19.05.2008 | 22:33 Uhr · Jens Schirrmacher

was ist eigentlich ein Naturalersatz?

Kommentar

25.03.2009 | 13:28 Uhr · Simone Janssen

Wenn Sie später eine neue Glasplatte kaufen, können Sie die Rechnung immer noch einreichen! Machen Sie die Versicherung darauf aufmerksam, dass der Ewerb erst später erfolgen wird. Der Ersatz wurde ja grundsätzlich genehmigt!

Kommentar

25.03.2009 | 13:30 Uhr · Simone Janssen

Naturalersatz bedeutet, dass kein Geld an den Geschädugten gezahlt wird. Es wird lediglich die Reperatur oder der Ersatz gegen Vorlage der Rechnung gezahlt. Bei einem Glasschaden, wird der Betrag direkt an die Reperaturfirma überwiesen.