08.04.2014 | 14:11 Uhr · 440 Views · von Birgit Schiller

Re-In Retail International (Nürnberg)

Ohne Navigation auf Autobahn

Ich wende mich heute auf diesem Wege an Sie, um Sie erneut (siehe vorangegangener Schriftwechsel) auf einen nicht ordnungsmäßigen Umgang mit meiner Reklamation aufmerksam zu machen.

Am 29.07.11 erwarb ich bei Ihnen ein Navigon 40 (Kaufquittung liegt vor).

Dieses funktionierte ca. eineinhalb Jahre ordentlich und dann arbeitete es nicht mehr zuverlässig.

Ich schickte es Anfang Juli 2013 ein. Sie sagten eine Reparatur zu, denn die Garantie- /Gewährleistungszeit war ja noch nicht abgelaufen

Ich bekam das Navi zurück, doch es funktionierte immer noch nicht einwandfrei. Ich fuhr in die Niederlande und unterwegs versagte das Navi.

Darüber war ich verärgert und schickte es wieder ein.

Ich bekam einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur, weil inzwischen die Gewährleistungsfrist abgelaufen sei. Ich rief in Ihrer Firma an und machte darauf aufmerksam, dass mir das Navi als repariert zurückgesendet worden war, es jedoch nicht funktionierte. Ich berief mich darauf, dass sich die Gewährleistungsfrist dadurch verlängert hätte und ich nun endlich erwarte, ein einwandfrei funktionierendes Navi zu bekommen.

Statt einer Antwort erhielt ich einen weiteren Kostenvoranschlag für eine Reparatur.

Ich telefonierte mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen erneut und sie riet mir, diesen Sachverhalt aufzuschreiben und an die Reparaturadresse zu schicken.

Niemand reagierte auf mein Schreiben, statt dessen erhielt ich mein Navi im nicht-reparierten Zustand zurück.

Ich bin beruflich sehr eingespannt und hatte ursprünglich keine Lust, mich weiterhin mit dieser Thematik zu beschäftigen, aber als ich gestern ein funktionierendes Navi gebraucht hätte, kam der ganze Ärger wieder ans Tageslicht und veranlasste mich, diese Odyssee auf Papier zu bringen.

Ich erwarte nach wie vor, dass Ihre Firma Ihrer Pflicht nachkommt, mir ein funktionierendes Navi zur Verfügung zu stellen.

Ich hoffe, dass Sie in der Lage sein werden den Sachverhalt zu meiner Zufriedenheit zu klären.

da das Navi zurückgeschickt wurde befindet es sich jetzt in Brandenburg

Meine Forderung

Zügige Reparatur des Navigationsgerätes

Firmenantwort

09.04.2014 | 12:05 Uhr · Re-In Retail International Gmb...

Hallo und guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre 1. Reklamation ist im Juli 2013 bei uns eingegangen.

Das Gerät wurde daraufhin zum Hersteller eingesendet und dort überprüft. Der Hersteller hat Ihnen auf Kulanz das defekte Ladekabel ausgetauscht. Anschließend haben Sie das funktionstüchtige Gerät zurückerhalten.

Im September 2013 haben Sie das Gerät erneut reklamiert.

Daraufhin haben wir das Gerät wieder zum Hersteller eingesendet. Dieser hat es geprüft und einen Defekt am Mainbord festgestellt. Dieser defekt steht nicht im Zusammenhang mit der 1. Reklamation, aus diesem Grund greift nicht die Gewährleistung auf das Ladekabel.

Aufgrund das die Garantie bereits abgelaufen ist, erstellte Ihnen der Hersteller einen Kostenvoranschlag zur Reparatur bzw. zum Austausch des Geräts.

Da Sie weder auf den Kostenvoranschlag noch auf ein weiteres Schreiben reagiert haben, wurde das Gerät unrepariert an Sie zurück gesendet.

Leider ist es nicht möglich den Schaden auf Garantie oder Kulanz abzuwickeln. Das Angebot zum Austausch durch den Hersteller besteht noch weiter.

Alternative würden wir Ihnen beim Neuerwerb eines Navis gerne preislich entgegen kommen.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und verbleiben mit freundlichen Grüßen