10.04.2014 | 11:53 Uhr · 1111 Views · von Silvana Schelle

DEMA Vertriebs-GmbH ( Übrigshausen)

Gewährleistung wird nicht eingehalten

Hallo zusammen,

ich habe ein Produkt (Wasserkocher) bei der Firma gekauft, der in der Gewährleistungszeit kaputt gegangen ist. Die Firma behauptet, dass ich den Deckel nach hinten überdehnt haben soll und somit abgebrochen ist.

Da das definitiv nicht geschehen ist und mir das unterstellt wird, wende ich mich heute an euch, bevor ich einen Anwalt einschalte.

Ich weis, es ist nur ein Wasserkocher, dennoch geht es mir hier ums Prinzip und ich möchte andere Verbraucher warnen.

Die Firma geht leider auch nicht weiter auf meine Mails ein und schreibt nur:

". es handelt sich bei dem von Ihnen aufgezeigten Schaden NICHT um einen Materialfehler. Wir gewähren hier leider keine Gewährleistung. "

Ich habe der Firma mittgeteilt, dass die Ablehnung nicht nachvollziehen kann, so dass ich um Klärung bat? Ich frage mich ebenfalls, wie die Überdehnung stattgefunden haben soll, wenn man für das Öffnen nur eine Möglichkeit hat, den Deckel zu bewegen? Der Deckel wurde von mir nicht nach hinten überdehnt!

Zudem kann ich als Verbraucher nichts dafür, dass mir ein mangelhaftes Produkt verkauft wurde, was nicht einmal die Garantie schafft und nun wird mir mein Ganatieanspruch verweigert!

Ich erwarte als Kunde bzw Verbraucher eine entsprechend Stellungnahmen.

Wie will die Firma wissen, das es kein Materialfehler ist, wenn Sie sich das Produkt nicht einmal angeschaut haben? Das wirkt sehr unseriös.

Meine Forderung

Erstattung oder Ersatzlieferung

Firmenantwort

13.05.2014 | 07:37 Uhr · DEMA Vertriebs-GmbH

Sehr geehrte Frau Schelle,

bezüglich Ihrer Reklamation nehmen wir wie folgt Stellung:

Sie erwarben am 05.03.2012 den Artikel Wasserkocher WK 2000 für den Preis von 18,99 € aus unserem Hause der Firma DEMA.

Ihre Reklamation traf über eBay am 06. 03. 2014 in unserem Hause ein. Sie reklamierten dabei, dass der Deckel abgebrochen ist und Sie vermuten, dass es sich um einen Materialfehler handeln würde. In diesen 2 Jahren allerdings gab es Ihrerseits nichts zu Reklamieren bis einen Tag nach Ablauf der Gewährleistung.

Wir haben die Reklamation abgelehnt weil es durch reine mechanische Einwirkung von außen zu diesem Defekt gekommen ist.

Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass, wie Sie bereits hier erklärt haben der Deckel durch Überdehnung abgebrochen sein kann und nicht ist.

Ihre Unterstellung der unseriösität weisen wir entschieden zurück, denn Sie haben uns ein Bild mit dem abgebrochenen Deckel zukommen lassen und auf diesem ist klar zu erkennen das der Deckel nicht wegen einem von Ihnen deklarierten Materialfehler, sondern durch unsachgemäßem Umgang abgebrochen ist. Ihnen steht es allerdings frei den Wasserkocher der Firma DEMA auf Ihre Kosten zu uns zurückzusenden damit wir uns den Wasserkocher vor Ort anschauen können.

Der Vorwurf, die Firma DEMA reagiere nicht auf E-Mails oder setze sich nicht mit Ihnen in Verbindung weisen wir ebenfalls zurück, denn nach siebenfachem Mailverkehr und auch einigen Telefonaten mit Ihnen in den wir Ihnen explizit den Sachverhalt erklärt haben, haben wir Ihre Reklamation abgewiesen.