16.04.2014 | 11:19 Uhr · 2804 Views · von Ronny Kräft

Robben & Wientjes (Berlin)

Vertragsstrafe von 850€

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 02.03.2014 einen kleinen Schaden an einem parkenden Auto verursacht. Der Schaden passierte, als ich zu nah an einem Fahrzeug stand, als ich zurückgesetzt hatte. Ich habe dies jedoch bemerkt und den Vorgang abgebrochen. Um den Abstand zu dem parkenden Fahrzeug zu vergrößern, wollte ich vörwärts fahren und habe in dem Schreckmoment aber den 1. Gang nicht richtig eingelegt. Das Fahrzeug machte beim Lösen der Kupplung einen kurzen Satz und traf mit der Ecke der Laderampe eine Zierblende der Kofferraumklappe eines Kleinwagens. Das Mietfahrzeug bleib unbeschädigt.

Nun war ich so ehrlich und habe die Polizei verständigt und auch den Sachverständigen der Unfallaufnahme kontaktiert. Es wurde alles aufgenommen, habe alle nötigen Formulare aufgefüllt und man hat das Auto ohne Kommentare zurückgenommen.

In der Mietstation hatte man mir noch versichert, dass der Unfall-Sachverständige sich telefonisch bei mir melden wird, um mich über den Sachverhalt aufzuklären. Zwischenzeitlich habe ich mich auch per Email bei Robben & Wientjes gemeldet, weil in den AGB´s überhaupt keine Angaben zu Schäden an nicht-firmeneigenen Objekten steht und auf welche Art und Weise der Mieter in solchen Fällen versichert ist. Alles bezieht sich nur auf firmeneigene Dinge.

Es ist noch nichtmal angegeben, auf welche Art und Weise der Mieter versichert ist. Wir haben bei Vertragsabschluss eine Zusatzversicherung (in meinem Verständnis Vollkasko) mit SB von 500€ abgeschlossen. Und ich wollte wissen, ob diese dort greift.

Nun erreicht mich plötzlich ohne Ankündigung ein unseriöses Blatt Papier im Briefkasten der Firma Robben & Wientjes. Dort wird lediglich geschildert, dass der verursachte Schaden und die Reperatur über 1.200€ beträgt für eine gebrochende Blende am Kofferraum (Foto im Anhang) und ich werde auffordert, eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ zu zahlen, da ich beim Einparken keinen Einweiser hatte. Es gibt keine Verweise auf rechtliche Grundlagen noch die Möglichkeit zur Beschwerde.

Dabei ist der Schaden nicht beim Einparken entstanden, sondern bei einer Fahrkorrektur in der Folge eines falschen Ganges. Ich hatte zwar vor, einzuparken. Aber der Unfall geschah nicht direkt in diesem Zuge, sondern in der Vorbereitung zum Einparken. Denn schließlich darf man sein Auto ja noch positionieren, bevor man zum Parken ansetzt und ein Einweiser ist auch nur in diesem Fall nötig und nicht immer dann, wenn man mal den Rückwärtsgang drin hat oder ein Fahrmanöver korrigieren will.

Meine Vermutung ist, dass Robben & Wientjes viel zu hohe Reparaturkosten gezahlt hat. Denn über 1.200€ für den Schaden ist echt lachhaft. Ich habe im Internet recherchiert und selbst eine komplette Heckklappe für das Auto kostet neu nur 200-300€ (+ Lack und Einbau). Und an sich war nur eine Zierblende für 35€ gebrochen. Und nun versucht man sich den Großteil des Geldes von mir zurückzuholen, weil man sich auf Einweiser-Paragraphen bezieht.

Ich habe noch nicht einmal Kopien von den ausgefüllten Formularen und Angaben bekommen. Man lässt hier den Kunden völlig im Dunkeln stehen und es gibt keinerlei Betreuung bei solchen Unfällen. Und nach einem Monat bekommt man dann ein Anschreiben ohne weitere Kommentare.

Es ist doch eine Sauerei, mich für eine solche Lapalie zur Kasse zu bitten. Ich werde mich auf jeden Fall erstmal mit einem Rechtsanwalt beraten und Kopien aller von mir eingereichten Unterlagen anfordern.

Meine Forderung

Kopie aller ausgefüllten Formulare zum Unfallhergang, Einsicht über die Reparaturkosten, Erlass der Gesamtforderung, da Vollkaskoversicherung und keine Vertragsverletzung

Firmenantwort

16.05.2014 | 14:40 Uhr · Robben und Wientjes

Das Rückwärtsfahren mit einem LKW ohne Einweiser ist laut STVO. mit 5 Punkten in Flensburg nach der alten Fassung belegt.

Auch Personenschäden sind so gut zu vermeiden.

Im Unfallmeldebogen haben Sie die Frage, geschah der Unfall beim Rückwärtsfahren mit " Ja ", beantwortet.

Die darauf folgende Frage, hatten Sie einen Einweiser beim Rückwärtssetzen, haben Sie mit " Nein" beantwortet.

Wir werden den Fall nochmals prüfen!