16.04.2014 | 04:33 Uhr · 1191 Views · von Wolfgang Ermert

Zahnarzt Praxis Föll (Bonn)

90jähriger ohne Einwilligung einen Zahn gezogen

Meine 90jährige Mutter war am 21.03.14 wegen einer Zahnfleischentzündung in der Praxis Föll.

Mit der Bemerkung "Das kriegen wir schon hin" wurde ihr trotz Protest und ohne ihre Zustimmung ein Zahn gezogen, obwohl daran teilweise ihre Prothese befestigt war.

Am 24.03.14 besuchte sie erneut -völlig aufgelöst- die Praxis um auf die lockere Prothese aufmerksam zu machen.

Siw wurde von einer Zahnarzthelferin -ohne Behandlung- mit der Bemerkung "Da können wir nichts mehr machen" abgewiesen und mit ihrer Situation im Stich gelassen.

Einer Aufforderung zu einer Stellungnahme ist Herr Föll bis zum heutigen Tage nicht nachgekommen.

Anstatt dessen schickte er meiner Mutter eine Rechnung

vom 20.03.14, abgeschickt am 31.03.14, Eingang bei uns 04.04.14, Zahlungserinnerung 30.03.14!

Wir behalten uns nun weitere rechtliche Schritte vor.

Meine Forderung

Schriftliche Stellungnahme

Kommentar

16.04.2014 | 07:24 Uhr · Dorfschlumpf

Dem Vorkommentator ist insoweit zuzustimmen, daß hier die Zahnärztekammer primärer Ansprechpartnr sein sollte, sofern sich die Angelegenheit nicht mit der Praxis klären läßt.
Sollten Sie im Besitz einer Vorsorgevollmacht oder Pflegschaft sein, können Sie die Angelegenheit selbst direkt regeln.

Da ich selbst ein über 90 jähriges Mütterchen habe, weiß ich, daß denen gern mehr Senilität unterstellt wird, als vorhanden ist.
Allerdings scheint mir, außer unter Vollnarkose, es kaum möglich, einen Zahn gegen meinen Willen zu ziehen. Brauche doch nur den Mund geschlossen halten. Außerdem geht dem in der Regel eine Betäubungsspritze voraus. Das würde mich schon stutzig werden lassen.
Reden Sie noch einmal mit Ihrer Frau Mutter. Vielleicht ist sie "nur" übertölpet worden. Zwar auch unschön, hätte aber eine andere rechtliche Relevanz.

Kommentar

16.04.2014 | 07:32 Uhr · Hagen Von Ohrtloff

Hallo Herr Ermert,

das ist Körperverletzung, aber hallo.
Wär das meine Mutter, zwei Dinge:

1. Gestreckte Rechte (wenn Sie wissen, was ich meine.)
2. Str. afanz. eige.

Kommentar

16.04.2014 | 07:51 Uhr · Hagen Von Ohrtloff

Herr Ermert,

Rechnung keinesfalls bezahlen, sondern
Anzeige wegen Körperverletzung (wahrscheinlich sogar "vorsätzliche") erstatten.

Kommentar

10.05.2014 | 06:23 Uhr · Wolfgang Ermert

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

27.05.2014 | 05:22 Uhr · Wolfgang Ermert

Bis heute nicht geantwortet.
Absolute Ignoranz des Arztes gegenüber dem Patienten.

Kommentar

18.06.2014 | 10:33 Uhr · Wolfgang Ermert

Da sich der Arzt trotz mehrerer Anfragen von uns zum Sachverhalt nicht gemeldet hat und auch gegenüber der Krankenkasse unkooperativ ist, wird sich wohl ein Rechtsstreit nicht mehr vermeiden lassen.