25.04.2014 | 13:02 Uhr · 251 Views · von Klaus-Peter Krüger
Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Bei Vodafone weiß einer nicht, was der andere tut
Wir sind seit vielen Jahren Geschäftskunde bei Vodafone. Unsere Rechnungen wurden immer per Bankeinzug beglichen.
Vor ca. zwei Jahren wurden die bestehenden Verträge durch drei andere Verträge ersetzt (neuer Tarif). Zwei davon wurden wieder normal abgebucht, der dritte Vertrag wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgebucht. Dafür aber zügig abgemahnt. Wir haben daraufhin telefoniert (ganz schwierig und letztlich ohne Erfolg), haben geschrieben und gefaxt und darauf hingewiesen, dass dieser dritte Vertrag doch bitte auch abgebucht wird.
Dann bekamen wir ein Schreiben mit der Nachricht: "Sorry, alles wird gut."
Vier Wochen später massive Schreiben vom Inkassobüro, erst Königs Inkasso GmbH in Tönigsvorst, später dann Zdralek/ Winter (Rechtsanwälte) ebenfalls in Tönigsvorst.
Mit beiden telefoniert, erklärt, dass es eigentlich kein Problem gibt. Vodafone muss nur abbuchen.
Antwort: Ja, wenn das so ist, vielen Dank. Im Oktober 2013 dann der Gipfel: Mahnbescheid vom Amtsgericht Hagen.
Wir waren fassungslos. Unnötig zu sagen, dass sich inzwischen die Forderung durch diverse Geschäftemacher/Inkasso etc. aufgebläht hatte.
Am 21. Januar 2014 dann wieder ein Schreiben Zrdalek/Winter RAE. Tönigsvorst. "Wir haben einen Titel gegen Sie (obwohl wir dem Mahnbescheid am 28.10.2013 widersprochen haben), jetzt zahlen Sie aber ganz schnell, natürlich mit zusätzlichen Kosten."
Ist das zu glauben?
Meine Forderung
Anständige und zügige Kundenbetreuung und Aufklärung mit Rücknahme der Kosten
Kommentar
25.04.2014 | 18:02 Uhr · Dorfschlumpf
Es erscheint auch angebracht beim Amtsgericht zu klären, ob ggf. bereits Verhandlung stattgefunden hat. Wobei Ihnen dann ggf. bereits ein Urteil zugegangen sein müßte. Es wäre dann evtl. festzustellen, wann und an wen sowohl die Terminsnachricht als auch das Urteil zugestellt wurde. Vielleicht am günstigsten, ggf. direkt bei Gericht vorstellig zu werden und evtl. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wenn da etwas schief gelaufen ist.
Sollte der Anwalt die Unwahrheit behauptet haben, käme eine Beschwerde bei der Anwaltskammer in Betracht.
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02.05.2014 | 17:47 Uhr · Klaus-Peter Krüger
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19.05.2014 | 05:55 Uhr · Klaus-Peter Krüger
Bisher keinerlei Antwort. Unglaublich, oder?