16.06.2014 | 13:16 Uhr · 331 Views · von Roswitha Barthel
ROLLER (Gelsenkirchen-Buer)
Bett durchgefallen
Im Oktober 2013 bestellt, endlich im Dezember geliefert, im Januar 2014 als unbrauchbar von uns eingestuft, da wir regelmäßig auf dem Boden landeten, will heißen ungenügende Stützen, fehlende Schrauben, schlecht oder gar nicht verleimt, fehlerhaft montiert.
Im Januar/Februar mehrmals telefonisch, dann auch schriftlich reklamiert und es geschah nichts. Nach vier Wochen Wartezeit haben wir im März das Bett für mehr als € 170 reparieren lassen und die Rechnung an Roller geschickt, mit der Aufforderung den Schaden auszugleichen. Die Antwort: "Sie können die Rechnung nicht bezahlen, da sie die Reparatur bei Meldung schließlich kostenlos durchgeführt hätten.
Das ist nicht wahr, wir hatten den Schaden mehrmals gemeldet und zudem können wir auf eine Reparatur am Bett nicht länger als eine Woche warten.
Gruß
R. B.
Meine Forderung
Erstattung der Reparaturrechnung
Firmenantwort
24.06.2014 | 07:57 Uhr · ROLLER GmbH & Co. KG
Guten Tag Frau Barthel,
es tut uns leid, dass Sie mit unserer Qualität nicht zufrieden sind. Gerne möchten wir uns Ihren Fall erneut zuwenden. Könnten Sie uns bitte Ihre Kaufvertragsnummer zukommen lassen? Bitte schicken Sie die Nummer an facebook@roller.de.
Mit freundlichen Grüße,
der ROLLER Kundensupport
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24.06.2014 | 06:39 Uhr · Roswitha Barthel
inzwischen ist die Verbrauerzentrale RHP in den Fall einbezogen.
Gruß
Roswitha Barthel
Kommentar
28.06.2014 | 07:10 Uhr · Roswitha Barthel
nächste Woche habe ich einen Termin bei der Verbraucherzentrale um den Fall rechtlich abzuklären. Gruß R. B.