18.06.2014 | 09:04 Uhr · 468 Views · von Franz Stührenberg
ExtraEnergie (Neuss)
12. Abschlasrechnung
Zur Beschwerde Nr. 79559
Dieses Problem habe ich auch mitgemacht. Ich kann nur raten standhaft sein. ExtraEnergie schreibt wohl wofür die 12. Abschlagszahlung verwendet werden soll, aber nicht, dass man sie bezahlen muss. Die Anforderung der 12. Abschlagszahlung ist total unberechtigt und darf auf keinen Fall per Mahnung und Inkassobüro eingetrieben werden.
Meine Forderung
Keine 12. Abschlagszahlungen ohne Begründung anfordern bzw. eintreiben
Firmenantwort
23.06.2014 | 06:46 Uhr · ExtraEnergie GmbH
Sehr geehrter Herr Stührenberg,
wie wir Ihnen bereits per E-Mail mitgeteilt haben, sind Sie untermonatlich in Belieferung gegangen. Aus diesem Grund wurde Ihnen der Monat März 2013 in Rechnung gestellt. Eine tagesgenaue Abrechnung haben wir Ihnen mit Ihrer Schlussrechnung zukommen lassen. Das entstandene Guthaben haben wir Ihnen bereits überwiesen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie