30.06.2014 | 19:16 Uhr · 1597 Views · von Christoph Strohm
Light In The Box Ltd (Beijing)
Probleme bei der Warenrücksendung (Perücke)
Leider scheint es auch mich bei diesem Internet Händler negativ erwischt zu haben.
Ich habe mir dort eine Perücke (hochwertige synthetische Perücke, Wert 30,23 €) ausgesucht, da sie optimal zum Schlagermove 70er Jahre in Hamburg passte, zu dem ich mit Freunden fahren wollte.
Die Ware ist auch zügig angekommen und auch in einem tadellosen Zustand. Nach der Anprobe meines 70er Jahre Kostüms iVm der Perücke gefiel mir diese nicht, da beides in Kombination nicht zusammenpasste und ich mich entschloss, keine Perücke mehr zu tragen und sie deshalb zurückzuschicken.
Wie auf der Homepage beschrieben, kontaktierte ich am 26.6.14 den Kundendienst, dass ich die Perücke gern zurückschicken wolle.
Am 27.6. und am 28.6. erklärte ich insg. 3 x (sogar noch in Englisch verfasst!), dass kein Qualitätsmangel oder Fehler vorliegt, sondern ich eine Perücke nicht mehr tragen wolle. Drei Mal werde ich aufgefordert, Fotos über einen Qualitätsmangel oder Größenunterschiede zuzusenden, ansonsten könne man mir keine Lösung anbieten.
Ich finde es eine Frechheit, einem die Rücksendung so schwierig zu gestalten, dass man entnervt aufgibt und den Artikel behält und nie wieder benutzt. Weiterhin finde ich es eine Frechheit, dass man nur über schwer findbare Links zu den Rückgabebestimmungen bzgl. Perücken gelangt und dort lesen muss, dass Lightinthebox 50%! des Kaufpreises als Bearbeitungsgebühr zurückbehält! Wo gibts denn so was? Wenn das die Geschäftstaktik sein soll, dann grenzt das für mich schon stark an Betrug.
Nachdem ich heute das 3 x nach Fotos bzgl. Qualitätsmängel gefragt wurde, werde ich das Ganze wohl unter die Ablage "P" packen. Mit Sicherheit werde ich aber nie wieder etwas bei diesem Händler kaufen und auch andere definitiv davon abraten!
Meine Forderung
30,23 €
Firmenantwort
01.07.2014 | 03:46 Uhr · LightInTheBox / MiniInTheBox
Hallo Christoph,
das ist vollkommen korrekt: Gemäß unseren Rückgabebestimmungen können Sie grundsätzlich alle Artikel (Ausnahme maßgeschneiderte Kleidung bzw. wenn Anderweitiges klar in der Produktbeschreibung vermerkt ist) innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.
Wir entschuldigen uns für die nicht sorgfältige Abwicklung Ihrer Anfrage. Sie haben selbstverständlich bereits bei der Eröffnung der Kundenmeldung mitgeteilt dass kein Qualitätsmangel vorliegt, womit das Anfertigen von Fotos o. ä. nicht erforderlich ist. Liegen Mängel vor, übernehmen wir die Rücksendekosten.
Unsere Webseiten werden zur Zeit überarbeitet; daher sind unter Umständen kurzfristig noch veraltete Seiten (wie z. B. die der 50%igen Erstattung bei Perücken) sichtbar.
Sie erhalten selbstverständlich eine volle Erstattung des Kaufpreises.
Zu der am Freitag 27. Juni (Zeitverschiebung) eröffneten Kundenmeldung hat der Customer-Support am Montag 30. Juni die Ausstellung des Rücksendescheines veranlasst, den Sie in Kürze in Ihrem Kundenkonto abrufen können.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und hoffen, dass Sie wieder einmal bei uns vorbeischauen – spätestens jedoch zum nächsten Schlagermove; )
Für Ihr Event wünschen wir Ihnen viel Erfolg und gute Unterhaltung.
Mit vielen Grüßen
LightInTheBox
Silvie (Kundensupport)
Rückgabebedingungen http://www.lightinthebox.com/de/index.php?main_page=return_policy
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30.06.2014 | 23:04 Uhr · Christoph Strohm
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03.07.2014 | 12:28 Uhr · Christoph Strohm
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11.07.2014 | 09:17 Uhr · Christoph Strohm
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26.07.2014 | 12:20 Uhr · Christoph Strohm
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06.08.2014 | 10:38 Uhr · Christoph Strohm
Firmenantwort
07.08.2014 | 03:11 Uhr · LightInTheBox / MiniInTheBox
Hallo Christoph,
die Rückzahlung des vollen Bestellwertes wurde bereits am 02.07. veranlasst, ist aber technisch nicht erfolgt.
Warum das so ist, kann ich leider nicht sehen. Ich habe dies im Haus weitergeleitet und melde mich schnellstmöglich wieder bei Ihnen.
Wir entschuldigen uns für die Verzögerung bei der Auszahlung und sind bei Fragen jederzeit für Sie da.
Viele Grüße
LightInTheBox
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07.08.2014 | 07:31 Uhr · Christoph Strohm
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10.08.2014 | 10:41 Uhr · Christoph Strohm
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13.08.2014 | 19:03 Uhr · Christoph Strohm
Diskussion
13.08.2014 | 19:04 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
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14.08.2014 | 15:56 Uhr · Christoph Strohm
Beschwerde ist gelöst