11.07.2014 | 16:49 Uhr · 509 Views · von Andreas Hock

HDI-Gerling (Hannover)

EON-Bauarbeiten und deren Schaden

Die EON arbeitet, reißt Straßen auf und beschädigt Stromkabel, was zu einem Stromausfall führt. Nachdem der Strom dann wieder eingeschaltet wird, zerstört dies den Multischalter meiner Satellitenanlage.

Nach Meinung von EON zahlt diese nur bei vorsätzlichem Schaden, gibt dies dann aber an deren Versicherer (HDI) weiter und dann wird's richtig spannend: Die meinen, dass es zu "sog. transienten Überspannungen gekommen sei, wie dies auch der Fall ist, wenn ein Kunde selbst im Rahmen des normalen Gebrauchs den Strom einschaltet".

Also vorsichtig, wenn jemand sein Licht einschaltet.

Bezieht man sich auf das Produkthaftungsgesetz, dann wird man auf die 500 € Selbstbeteiligung verwiesen. Im Übrigen stellen "transienten Überspannungen
keinen Mangel des Produktes Strom". Angeblich.

Versicherung = finden von Ausreden (HastDuIdeen), warum verursachte Schäden nicht erstattet werden.

Meine Forderung

Erstattung des mir entstandenen Schadens am Satellitenmultischalter

Kommentar

18.07.2014 | 17:16 Uhr · Andreas Hock

Offensichtlich hat die HDI bzw. die EON nur Interesse an Mitgliedsbeiträgen nicht aber an der Begleichung angerichteter Schäden. Entsprechend hält man auch eine Kontaktaufnahme derzeit nicht für erforderlich. Hast Du Ideen. HDI.

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19.07.2014 | 11:12 Uhr · Andreas Hock

Urteil hatte ich schon am Anfang aufgeführt. HDI verwies i. Bez. auf BGH-Urteil auf DIN EN50160 in dessen Umfang transiente Überspannungen auftreten dürften und somit kein Mangel des Produktes Strom darstellen. Ergänzend wird auf §11 Produkthaftungsgesetz (500,- Euro Selbstbeteiligung, Schaden liegt bei ca. 188 Euro) verwiesen.

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20.07.2014 | 09:43 Uhr · Andreas Hock

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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03.08.2014 | 09:52 Uhr · Andreas Hock

Ob die HDI ein Problem nur aussitzen will.es scheint fast so. Keine weitere Rückmeldung bisher.

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09.08.2014 | 13:50 Uhr · Andreas Hock

Keine weitere Rückmeldung. hinsichtlich Seriösität möge sich jeder seine eigenen Gedanken machen.

Kommentar

04.09.2014 | 09:23 Uhr · Andreas Hock

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst