04.08.2014 | 07:22 Uhr · 243 Views · von Johannes W.

BHVD (Dresden)

Reklamationsverhalten von BHVD

Bei der Firma BHVD habe ich für eine sehbehinderte Dame ein DialEasy, Sprachgesteuertes Telefonbuch für € 159,00 bestellt. Als Bestellangaben hatte ich die Anzeige auf der website der BHVD (sh. Abb.)

Nach mehreren vergeblichen Installationsversuchen habe ich mit dem Garantiegeber EvoCare Kontakt aufgenommen, aber nie eine Antwort erhalten. An eine deutlich härtere Anfrage habe ich BHVD als Kopieempfänger eingesetzt. Siehe da, von dort kam Antwort.

Ich zitiere wörtlich:

Was machen wir denn da.
Sagen das das für eine normales Tel iust oder was?

Nach einem sehr kurz gefassten E-Mail-Wechsel, bei dem sich noch herausstellte, dass die Mitarbeiter von BHVD nicht wissen, was Festnetz ist, gipfelte die Aussage von BHVD in dem Text:

Bei einer freundlicher Anfrage wäre sicher eine Rücknahme möglich gewesen.

Das Gerät ist seit dem 21.07.2014 wieder im Besitz der BHVD, aber keinerlei Reaktion auf meine Forderung.

Ganz deutlich möchte ich darauf hinweisen, dass das der absolut letzte Versuch ist zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen.

Meine Forderung

Erstattung des Kaufpreises plus Nebenkosten!

Kommentar

11.08.2014 | 09:57 Uhr · Johannes W.

Meine Geduld geht zu Ende. Diese Woche werde ich noch abwarten und dann geeignete Schritte gegen Herrn Ulf Beckmann unternehmen.

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25.08.2014 | 11:12 Uhr · Johannes W.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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25.08.2014 | 16:45 Uhr · Johannes W.

Zivilrechtliche Klage ist eingereicht!

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02.09.2014 | 15:18 Uhr · Johannes W.

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

23.09.2014 | 15:50 Uhr · Johannes W.

Die Angelegenheit befindet sich im Endstadium. Der Inhaber der Firma ist absolut unseriös, aber die Zivilklage gegen ihn hatte Erfolg. Eine Verurteilung zur Zahlung der Gerichts- und Nebenkosten wird angestrebt; der Kaufpreis wurde per "V-Scheck" erstattet. Eine Klage wegen Betruges wird zur Zeit geprüft.
Diese Fortschritte wurde allerdings nur über das AG Dresden erreicht.