11.08.2014 | 18:31 Uhr · 1274 Views · von ReclaBoxler-2320644

Jochen Schweizer (München)

Gutschein abgelaufen, Geld verschenkt.

Ich hatte mich via Mail bei dem Support von Jochen Schwizer gemeldet, denn mein Gutschein war am 31.12.2013 abgelaufen. Die Reaktion erfolgte prompt und recht wenig kundenorientiert.

Bereits in der Vergangenheit habe ich Gutscheine verschenkt und geschenkt bekommen, bisher war ich auch immer zufrieden. (Dinner in the Dark, Tragschrauberflug, Bungeesprung.) Mit der Silver-Box wollten meine Eltern mir nun etwas gutes tun.

Da ich in meiner Freizeit meinen Techniker mache, beruflich stark eingebunden und auch freiwillig in der Jugend- / Kinderarbeit der Samtgemeinde sowie der freiwilligen Feuerwehr engagiert bin, gehören die Wochenenden nur sehr selten mir.

Der (einzige) Veranstaltungsort für mein gewünschtes Even war in Bayern (ca. 700 km) und wird auch nur dort angeboten. Also wäre mindestens eine Übernachtung notwendig gewesen. Dabei waren regelmäßig die Wochenenden an denen ich mal Zeit gehabt hätte ausgebucht oder es wäre zu kurzfristig gewesen.

Wenn ich jetzt betrachte wie teuer diese Geschenkbox war und das Geld komplett 'weg' sein soll, ist das eine absolute Frechheit. Definitiv werde ich in Zukunft nichts mehr bei diesem Unternehmen kaufen und auch allen im Bekanntenkreis davon abraten. Das ist wirklich eine Frechheit!

Zumindest eine teilweise Erstattung oder ein Entgegenkommen hätte ich hier erwartet.

Mit freundlichen Grüßen

Meine Forderung

Kaufpreis abzgl. Gewinnspanne, SWAT - Training in NRW oder alternative Lösung

Firmenantwort

12.08.2014 | 11:52 Uhr · Jochen Schweizer GmbH

Lieber Kunde,

die Erlebnis-Geschenkbox "Silber Edition" ist ein hervorragendes Geschenk. Denn sie bietet dem Beschenkten den Zugang zu über 90 Erlebnissen (aus allen Jochen Schweizer Kategorien) an mehr als 510 Orten und damit hat dieser die Qual der Wahl. Die Erlebnis-Geschenkbox ist ab dem Kauf drei Jahre, bis zum jeweiligen Jahresende (31.12.) gültig. Nach dieser Frist ist eine Verlängerung des Gutscheins nicht mehr möglich.

Es ist sehr schade zu hören, dass Sie bei dieser großen Auswahl und langen Laufzeit keine Zeit gefunden haben, ein passendes Erlebnis zu realisieren. Dabei hätten Sie Ihr 700 km entferntes Wunscherlebnis später, zu einem geeigneteren Termin, und mit einem anderen Gutschein realisieren können.

Ihr Forderung erscheint uns daher nicht gerechtfertigt, denn es gibt weder gesetzlichen Grundlagen, noch stützende Gerichtsentscheidungen.

Nichtsdestotrotz möchten wir Sie als treuen Kunden aber unbedingt zufrieden stellen und daher würde ich mir den Vorfall nochmals im Detail anschauen. Bitte schreiben Sie mir dazu eine E-Mail an feedback@jochen-schweizer.de inkl. Ihrer anschrift, dem abggelaufenen Gutschein-Code und der Nennung Ihres Wunscherlebnisses.

Viele Grüße von Dennis
aus dem Jochen Schweizer Team