19.08.2014 | 10:16 Uhr · 2465 Views · von Thorsten Lüding
Immergrün Energie (Köln)
Urteil gegen Immergrün
Das Amtsgericht Trier hat die Firma Immergrün-Energie-GmbH im Verfahren 31 C 554/13 mit Urteil vom 13.08.2o14 rechtskräftig verurteilt, den mir vorenthaltenen Bonus auszuzahlen. Immergrün hatte versucht, sich hinter almado zu verstecken und geltend gemacht, nicht sie sondern almado sei mein Vertragspartner. Das Gericht hat aber die Masche von Immergrün durchschaut und der Klage stattgegeben. Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass eine von Immergrün ausgesprochene fristlose Kündigung unwirksam sei.
Meine Forderung
Immergrün sollte die "Masche" der rechtswidrigen Bonusverweigerung beenden!
Kommentar
27.08.2014 | 09:37 Uhr · Thorsten Lüding
Das gegen Immergrün ergangene Urteil des Amtsgerichts Trier vom 13.08.2o14 -31 C 554/13- ist rechtskräftig. Immergrün muss also den einbehaltenen Bonus nebst Schadensersatz an mich zahlen und hat zudem die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Es lohnt sich also, sich gegenüber der von Immergrün betriebenen Masche zur Wehr zu setzen.
Es lohnt sich also, sich gegenüber der von Immergrün betriebenen Masche zur Wehr zu setzen.
Kommentar
05.09.2014 | 18:43 Uhr · Roland Kozilek
Genau das werde ich auch machen! Klagen gegen diesen Verein! Was anderes hilft scheinbar nicht. Etliche emails und anrufe kann man sich sparen. Am besten gleich zum Anwalt und klagen!