22.09.2014 | 19:27 Uhr · 398 Views · von Matthias Reif-Beck

Schottensoft GmbH (Bienenbüttel)

Windows 7 Professional nicht erhalten

Habe am 12.09.14 Windows Professional bestellt und gleich nach Bestellung überwiesen. Am 18.09.14 kam eine Bestätigung per Email, dass der Geldbetrag eingegangen ist und die Bestellung bearbeitet werde. Bis heute nichts erhalten. Weder über Email Antwort erhalten noch telefonisch.

Meine Forderung

Volle Erstattung des Kaufpreises

Firmenantwort

12.12.2014 | 15:36 Uhr · Schottensoft GmbH

Guten Tag,

der Betrag wurde auf Ihrem Konto zurückgebucht.

Kommentar

24.09.2014 | 13:57 Uhr · Titus A.

Er hat doch gleich nach Bestellung bezahlt.
Wenn Schottensoft nicht zaubern kann, dann sollten die Ihre aggressive Werbung darauf einstellen. Wer bitteschön wirbt mit 24 h Versand, wenn er schon eine Woche benötigt um den Zahlungseingang zu bestätigen, bzw zuzuordnen?
Und selbst die 21 Tage sind sehr optimistisch.

Seit dem 13.6. ist auch ein Widerruf per Mail oder Telefon in Ordnung.
Der Händler muss den Empfang umgehend bestätigen. Tut er das nicht, sollte man sich mal an die Wettbewerbszentrale wenden.

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24.09.2014 | 15:35 Uhr · Titus A.

Warum sollte das eine Stornierung sein?

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24.09.2014 | 19:11 Uhr · Titus A.

Das ist leider total falsch. Widerruf ist ab der Erklärung "Ich widerrufe". Widerruf - eine richtig gute Möglichkeit schwarze Schafeunter den Händlern entsprechend zu würdigen. Wer nicht 8 Wochen auf seine Ware warten will, widerruft.
Die Frist beginnt 2 Wochen ab Wareneingang, aber widerrufen kann ich schon vorher.

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25.09.2014 | 11:34 Uhr · Titus A.

Https://www.iclear.de/index.php?id=329

http://www.internetrecht-rostock.de/warensendung-nach-widerruf.htm

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25.09.2014 | 13:18 Uhr · Titus A.

Recla-Boxler-3547973 schrieb: "Der Händler muss den Widerruf nicht in jedem Fall bestätigen. Das ist nur verpflichtend, wenn ein zur Verfügung gestelltes Muster-Widerrufsformular verwendet wurde. "

Stimmt, da frage ich mich was da in den Köpfen der Entscheider vorgegangen ist. Die englische Originalfassung habe ich noch nicht studiert. Bin mal gespannt wie das weitergeht.

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26.01.2015 | 16:01 Uhr · Matthias Reif-Beck

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst