18.11.2014 | 16:10 Uhr · 813 Views · von Burkhard Masuhr

DEUBA (Losheim am See)

Deuba nie wieder

Ich habe im Jahr 2013 einen Laubsauger für ca. 24,00 EUR ersteigert, diesen ausprobiert und dann ein Jahr ins Regal gelegt. In dieser Zeit hat sich der Auffangsack förmlich zerlegt. DEUBA teilte mir per Mail mit, dass sie sich den reklamierten Auffangsack nicht ansehen werden, ich aber ein Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter vorzulegen habe. Ich scheine aber nicht der einzige Kunde zu sein, der einen Schaden am Auffangsack des Laubsaugers hat. Bei eBay bietet DEUBA diesen als B-Ware (Kundenrücksendung) aber ohne Auffangsack an. Die Forderung nach einem Gutachter für den Auffangsack eines 24,00 EUR teuren Laubsauger hat Methode. DEUBA schmettert Forderungen nach gesetzlicher Gewährleistung auf diese Weise ab. Mein Fazit: ŸWare in mieser Qualität, Ÿunseriöse Geschäftsgebaren, Ÿreine Abzocke, Ÿkundenunfreundlich!

Meine Forderung

Neuer Auffangsack

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19.11.2014 | 16:37 Uhr · Michael Dietz

Auf gesetzliche Vorgaben möchte ich jetzt nicht eingehen, daher habe ich nur eine Frage: Was erwarten sie von einen Laubsauger für 24 €?

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25.11.2014 | 17:33 Uhr · Burkhard Masuhr

Nein, keine Reaktion des Lieferanten DEUBA. Keine Hoffnung auf Lösung des Problems.

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14.12.2014 | 10:00 Uhr · Burkhard Masuhr

Keine Reaktion von dieser Firma DEUBA

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04.03.2015 | 12:26 Uhr · Hr. Deuba

Bitte lesen Sie mal das Gewährleistungsrecht. Auch in dem Fall hat die Firma Deuba korrekt gehandelt. Das Gewährleistungsgesetzt sagt, dass nach Ablauf von 6 Monaten die Beweisumkehrpflicht besteht. Heisst: Der Kunde ist gesetztlich verpflichtet nachzuweisen, dass er pflegsam mit dem dem Artikel umgegangen ist und ein Fehler seitens des Herstellers/ Verkäufers besteht. Dies ist nur mit einem Gutachten möglich. Wie sonst möchten Sie dies nachweisen? Sollte der Gutachter feststellen, dass kein Verschulden des Kunden vorliegt, muss die Firma Deuba die Gutachterkosten und den Kaufpreis tragen. Bitte vor eine Beschwerde rechtlich informieren.

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16.06.2015 | 08:37 Uhr · Doreen Schultz

Guten Tag

so wird bei der Firma mit Reklamationen umgegangen. Es geht hier nicht u, m die gesetzliche Ausschluss, Beweisspflicht, sondern wie werde ich die Reklamationen los. Einen Gutachter zu beauftragen, übersteigt in den meisten Fällen den Warenwert. Dies ist der Firma bekannt. Zumal ja mit Gutachten in der Hand noch lange nicht geklärt ist, ob die Firma Deuba den Schaden auch anerkennt, gibt ja auch dafür genug Beispiele und dann sitzt man auf dem Schaden und der Rechnung des Gutachters.

Also da ich selber einen Schaden an einer Metallsitzgruppe gekauft bei Deuba habe, weiß ich wovon ich rede.

Hände weg von dieser Firma.