24.11.2014 | 11:19 Uhr · 432 Views · von U. Louis-Nowak

Wolf GmbH (Mainburg)

Wolf Gastherme CGB 24 Fehlercode 24

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem Winter 2006/2007 haben wir in unserem Einfamilienhaus o. g. Heizanlage in Betrieb.

Die Wartung der Gastherme erfolgte regelmäßig durch ein Fachunternehmen (zuletzt im Januar 2014).

Am 15.11.14 (in der Nacht zum Samstag.) fiel die Heizung aus, unter Hinweis auf den Fehlercode 24 (Anzeige). Der beauftragte Heizungsfachmann stellte fest, dass der Ventilator des Gasgebläses ausgetauscht werden musste - was er auch direkt tat, da wir mit einem Kleinkind von 2 Jahren nicht auf eine funktionierende Heizung inkl. Warmwasser-Versorgung verzichten können.

Im Internet haben wir erfahren, dass dieser Fehler ein sehr häufiges Problem und Ihnen bekannt ist. Darauf angesprochen hat der o. g. Heizungsfachmann am 15.11.14 mit einem Mitarbeiter Ihrer Hotline telefoniert, der einen Nachlass auf den Materialpreis des Ventilators von 50% in Aussicht gestellt hat.

Im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Fällen (über die wir lesen konnten) erscheint uns eine komplette Übernahme der Kosten für den Ventilator Ihrerseits jedoch angebracht. Ungünstigerweise haben wir bereits entsprechende (Arbeitslohn-) Kosten zu tragen, da wir den Kundendienst im Wochenend-Notdienst beauftragen mussten.

Wir hoffen auf eine kurzfristige Klärung und dass sich die Firma Wolf auch in unserem Fall kulant zeigt. Wir wären Ihnen dankbar, wenn unser Heizungsinstallateur kulanterweise die kompletten Kosten des Ventilators erstattet bekommt.

Mit freundlichen Grüßen

U. Louis-Nowak

Meine Forderung

Kostenübernahme für den bereits eingebauten, neuen Ventilator (aus Kulanz)

Firmenantwort

24.11.2014 | 11:19 Uhr · Wolf GmbH

Sehr geehrter Herr Louis-Nowak,

die Firma Wolf GmbH kann materielle oder finanzielle Unterstützung nur an eingetragene Heizungsfirmen erstatten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Kulanzanfrage an den Installateur zu stellen. Seitens Wolf kann an den Endverbraucher keine finanzielle Auszahlung erfolgen. Die beschriebene Kostenbeteiligung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn uns die ausgetauschten defekten Teile zur Verfügung gestellt werden und eine Überprüfung der behaupteten Mängel positiv verlaufen ist.

Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Kostenbeteiligung nur dann anbieten können, wenn keine anderen Ursachen für den Ausfall verantwortlich waren.

Wir hoffen hiermit entsprechend informiert zu haben und bitten um Ihr Verständnis, dass die Firma Wolf GmbH nur mit eingetragenen Fachhandwerkern zusammenarbeitet und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

i. V. Sascha Mühl, Wolf Kundenservice