04.12.2014 | 08:58 Uhr · 545 Views · von Marius Kietzmann
Berliner Mieterverein (Berlin)
Kündigung wird nicht akzeptiert
Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 26.11 haben sie uns mitgeteilt, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen muss. Leider haben sie uns allerdings nicht vor dem 30.09 über die neuen Beitragssätze informiert. Aus diesem Grund möchte ich gleich aus 2 Gründen außerordentlich kündigen:
Zum einen weil ich mit dem neuen Beitrag nicht einverstanden bin.
Zum anderen weil ich sowieso in ein anderes Bundesland ziehe und der Berliner Mieterverein für mich so oder so keine Rolle nehr spielen wid.
Daher bitte ich um Anerkennung meiner Kündigung aus außerordentlichem Geund.
mit freundlichen Grüßen,
Maeius Kietzmann
Meine Forderung
Kündigung meiner Mitgliedschaft
Kommentar
04.12.2014 | 09:52 Uhr · E. L.
Berufen auf § 314 Abs. 1 BGB, da durch den Umzug der Zweck weggefallen ist (anderes Bundesland) Grundgedanke wäre die BGA Rechtsprechung, die besagt, dass ein Vereinsaustritt aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung möglich sein muss.
BGH 9, 157, LG Itzehoe NjW-RR 89,1531
Wäre mein einiger Gedanke gerade. Andere Ideen? Wegen der Beitragserhöhung hast du keine Chance. diese müsste ja auch in der MV beschlossen worden sein und da hast du Stimmrecht.
Kommentar
18.12.2014 | 14:20 Uhr · Marius Kietzmann
Auch ein Verein muss die Gesetze die er selbst einfordert akzeptieren.
Kommentar
13.02.2015 | 07:19 Uhr · Marius Kietzmann
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Kommentar
13.02.2015 | 07:20 Uhr · Marius Kietzmann
Beschwerde ist gelöst
Kommentar
09.11.2017 | 16:49 Uhr · Affen Man