18.12.2014 | 12:29 Uhr · 1759 Views · von Christopher Klietsch

BUWOG Management GmbH Berlin (Berlin)

Fehlerhafte Darstellung des Vertragsendes

Der Ärger begann bereits mit Übermittlung der Kündigung für den Wohnraum. Vertraglich vereinbart ist, eine Kündigung nicht vor Ablauf von 12 Vertragsmonaten jedoch mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen (Mietbeginn der 15.08.2013).

Somit übermittelte ich am 15.08.2014 (Freitag) die Kündigung, handschriftlich unterschrieben von allen 3 Mietparteien

1x per E-Mail als Anhang am 15.08.2014

1x per Briefeinwurf am 15.08.2014 unter Beisein meiner Freundin im Briefkasten der Nebenstelle in Strausberg (Otto- Langenbach- Ring 5, 15344 Strausberg)

Wenige Tage später erhalten wir die Kündigungsbestätigung unter Angabe des Kündigungsdatums 30.11.2014. Korrekt hätte die Bestätigung somit zum 15.11.2014 ausgestellt sein müssen.

Nachfolgend meldete ich mich telefonisch bei der Vermietung zur Vereinbarung eines Übergabetermins der Wohnung. Von Vermieter Seite erfolgte die Angabe des Übergabetages 21.11.2014.

Am besagten Tag erfolgte die Übergabe der Wohnung unter Anwesenheit

- Vormieter (Vertreten durch mich unter Vorhandensein der Vollmachten der 2 weiteren Mietern)

- Nachmieterin

- Vertretung der Vermietung

die Übergabe erfolgte ohne weitere Ereignisse problemlos, sodass keine Mängel festgestellt wurden und die Wohnung mit allen Schlüsseln an die Nachmieterin übergeben wurde.

Bereits ab 21.11.2014 war somit keine Nutzung der Mietsache durch die bisherigen Mieter möglich. Auf Anfrage bei der Übergabe der Wohnung, zur anteiligen Rückzahlung der Gesamtmiete erfolgte die Aussage, dass dies mit Rückzahlung der Kaution gesondert vorgenommen wird.

Anschließend erhalte ich jedoch von der Vermietung die Aussage, dass das Kündigungsdatum bestehen bleibt, da die vorzeitige Übergabe angeblich ein Entgegenkommen von mir war, jedoch die Vermietung unbedingt an dieser Übergabe festgehalten hat. Somit wurde mir bereits durch die Stadtwerke eine fehlerhafte Rechnung zugestellt, die Mehrkosten mit sich bringt.

Auf bereits mehrfachen Hinweis zur der Sachlage, dass bei Übergabe der Wohnung durch den Mieter an den Vermieter innerhalb der Vertragslaufzeit mit der nahtlosen Neuvermietung der Mietsache gegenüber einem neuen Mieter (dies gilt auch wenn bspw. nur Renovierungsarbeiten verrichtet werden), dies als Aufhebungsvertrag gilt, egal welches Kündigungsdatum zuvor festgelegt wurde und eine Fortzahlung der Miete daher nicht erforderlich ist - wurde bisher entgegnet, dass dies ein Entgegenkommen von mir als Mieter sei.

Falsch!

Meine Forderung

Ich fordere das Vertragsende auf den 21.11.2014 zu korrigieren, die anteilige Mietzahlung zurück zu zahlen und das Vertragsende schriftlich zu bestätigen

Firmenantwort

19.12.2014 | 09:20 Uhr · BUWOG Immobilien Management Gm...

Sehr geehrter Mieter,

vielen Dank für Ihre Mitteilung, gern nehmen wir zu Ihrem Sachverhalt Stellung:

Wie von Ihnen richtig wiedergegeben, betrug Ihre Kündigungszeit, nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit von einem Jahr, 3 Monate. Gemäß Mietvertrag muss das Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag eines Monats dem Vermieter zugestellt werden, damit dieses zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.

In Ihrem Fall ist das Kündigungsschreiben gemäß eigener Aussage am 15.08.2014 eingegangen, somit haben Sie die Kündigung zum 30.11.2014 ausgesprochen. Eine verragliche Sonderregelung, welche die Kündigung zum 15. ten eines Monats regelt, ist in unseren Verträgen nicht vereinbart.

Den Termin zur Wohnungsübergabe am 21.11.2014 haben Sie selbstständig vereinbart, die Wohnung an diesem Tag auf eigenen Wunsch zurückgegeben. Diese Rücknahme ist keinem Aufhebungsvertrag gleichzusetzen, eine Nutzung über den Zeitpunkt hinaus, bis zum Mietende war möglich. Ein Abnahmeprotokoll inkl. aller Zählerstände wurde gefertigt, eine Kopie müssten Sie erhalten haben.

Wir hoffen den Sachverhalt geklärt zu haben, stehen Ihnen natürlich bei Fragen gern zur Verfügung und verbleiben

mit weihnachtlichen Grüßen

i. A. Magdalena Drewes

Immobilienverwaltung-Nord

BUWOG Immobilien Management GmbH