18.02.2015 | 05:55 Uhr · 461 Views · von ReclaBoxler-5133874
HRS – HOTEL RESERVATION SERVICE (Köln)
20€ zu viel berechnet
Statt der versprochenen 316,80€ wurde die Kreditkarte sofort bei Buchung mit 336,32€ belastet. Begründet wurde dies mit Wechselkursschwankungen. Dies empfinde ich als Betrug und es wird, falls es nicht zurückerstattet wird, zur Anzeige gebracht.
Meine Forderung
Erstattung des Differenzbetrages
Kommentar
18.02.2015 | 06:16 Uhr · ReclaBoxler-1845125
Die Begründung des Geldinstitutes ist Schwachsinn. Verbindlich ist der aktuelle Wechselkurs zum Zeitpunkt des Kaufes. Hatte schon mal einen ähnlichen Fall und habe dann bei meinem Geldinstitut, als gleichzeitiger Verwalter des Kreditkartenkontos, erfolgreich Widerspruch eingelegt. Ich hatte allerdings den auslänsischen Kassenbeleg noch, auf dem eine Marge von über 3% (!) angegeben, die sich auf mein Geldinstitut bezog. Eine Frechheit in Zeiten der Niedrigzinsen.
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18.02.2015 | 08:00 Uhr · ReclaBoxler-5133874
20€ wurde nach mehreren Androhungen der Anzeige nach § 263 überwiesen.
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18.02.2015 | 13:12 Uhr · ReclaBoxler-1845125
@7551725 - sie scheinen mal wieder etwas durcheinander zu bringen. Die Belastung (in diesem Fall Mehrbelastung) erfolgt durch das Geldinstitut bei dem das Kreditkartenkonto geführt wird und nicht durch den Zahlungsempfänger (in diesem Fall HRS). Die Marge kommt auch gar nicht bei ihm an sondern verbleibt beim kontoführenden Geldinstitut.
Maßgeblich für den Zahlungspflichtigen ist trotzdem der aktuelle Tageskurs zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, bei Tagesgeschäften der aktuelle Wechselkurs. Gegen diese ungerechtfertigte Gebührenerhebung hat sich der Beschwerdeführer, wie andere vor ihm auch, erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wenn sie seine Aussage bezweifeln ist das eine unglaubliche Frechheit.
Ich empfehle dem Beschwerdeführer diesen Beitrag jetzt durch Beendigung der öffentlichen Diskussion zu schließen, da er ja auch offensichtlich abgeschlossen ist. Etwas sinnvolles kommt sowieso nicht mehr bei raus.
Maßgeblich für den Zahlungspflichtigen ist trotzdem der aktuelle Tageskurs zum Zeitpunkt der Rechnungslegung, bei Tagesgeschäften der aktuelle Wechselkurs. Gegen diese ungerechtfertigte Gebührenerhebung hat sich der Beschwerdeführer, wie andere vor ihm auch, erfolgreich zur Wehr gesetzt. Wenn sie seine Aussage bezweifeln ist das eine unglaubliche Frechheit.
Ich empfehle dem Beschwerdeführer diesen Beitrag jetzt durch Beendigung der öffentlichen Diskussion zu schließen, da er ja auch offensichtlich abgeschlossen ist. Etwas sinnvolles kommt sowieso nicht mehr bei raus.