09.02.2015 | 15:28 Uhr · 573 Views · von Heinz Böhme

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Dauerärger mit E.ON

Bei E.ON scheint man nichts im Griff zu haben.

Ich habe einen Stromanschluß in einem von mir gemieteten Lagerraum, den ich 2-3/mal im Monat für 10 minuten beleuchte.

Hierfür zahlte ich eine jährliche Vorauszahlung.

Seit 2012/2013 wollte E.ON aber monatliche Zahlungen, die ich nicht leistete, da ich ja bereits die Jahresvorauszahlung überwiesen hatte.

Ab da erhielt ich 2 Sperrandrohungen und Ostern 2013 hat die Schleswig Holstein Netz AG den Zähler gesperrt.

Nicht schlimm, ich habe eine Taschenlampe.

Aber Falsch:

Seit dem hagelt es weiterhin unzählige Sperrandrohungen mit jeweils 47,94€ Kosten.

Diverse Anrufen bei der Hotlein, Emails an E.ON meistens ohne Rückmeldung, gipfeln nun in einer Klage der E.ON auf Zutritt zu dem gesperrten Zähler um diesen zu sperren.

Eine neue Email an E.ON wurde bis heute -wie erwartet- natürlich nicht beantwortet.

Damit verbunden werden aus ca. 200€ Grundgebühr und Verbrauch dann eine Forderung von 1.609,88€ über einen Anwalt in Nortorf.

Das Beste am Norden:

Wir haben Taschenlampen und können auf E.ON verzichten

Meine Forderung

Klage Rücknahme, Abrechnung zu Ostern 2013, 40€ Kostenerstattung

Firmenantwort

09.02.2015 | 15:28 Uhr · E.ON Energie Deutschland GmbH

Sehr geehrter Herr Böhme,

wir bedauern, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.

Gern kümmern sich unsere Mitarbeiter um Ihr Anliegen. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen um den Sachverhalt zu klären.

Freundliche Grüße

E.ON Energie Deutschland GmbH