10.02.2015 | 10:51 Uhr · 366 Views · von Werner Berger
D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG (München)
Versicherungsschutz verweigert
Obwohl Versicherungsschutz besteht verwährt die DAS die Kostenübernahme.
Auszug aus den aktuellen AGB`s der DAS.
16.3
Für den Immobilien-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie Ihre im Versicherungsschein bezeichnete selbst bewohnte Einheit wechseln, geht Ihr Versicherungsschutz auf Ihr neues Objekt über. Für Ihr bisheriges Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, die erst nach Ihrem Auszug eintreten. Sie müssen aber mit der Eigennutzung im Zusammenhang stehen. Für Ihr neues Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz besteht bereits für Rechtsschutzfälle, die vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten
Meine Forderung
Übernahme Rechtschutzfall und Kostenübernahme.
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11.02.2015 | 14:51 Uhr · Werner Berger
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12.02.2015 | 07:45 Uhr · Werner Berger
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13.02.2015 | 11:13 Uhr · Werner Berger
Warte noch auf die schriftliche Bestätigung.
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17.02.2015 | 13:47 Uhr · Werner Berger
Beschwerde beim Ombudsmann bleibt offen.
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17.02.2015 | 14:15 Uhr · Werner Berger
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18.02.2015 | 10:15 Uhr · Werner Berger
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19.02.2015 | 10:51 Uhr · Werner Berger
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20.02.2015 | 11:00 Uhr · Werner Berger
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25.02.2015 | 08:19 Uhr · Werner Berger
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27.02.2015 | 09:19 Uhr · Werner Berger
beim Ombudsmann auch nicht geschlossen werden.
Angesichts der extrem langen Laufzeit bei der Deckungszusage, als auch bei der Vertragsverlängerung und wir reden hier von 5 Monaten, bitte ich Sie die Kosten zu übernehmen und den Fall nun endgültig abzuschließen
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27.02.2015 | 11:21 Uhr · Werner Berger
werden kann und Sie sich mit meiner RA Kanzlei auf € 390,00 geeinigt haben und den Betrag anweisen werden.
Damit kann auch die Beschwerde beim Ombudsmann erfolgreich beendet werden.
Ich möchte nochmals betonen das diese Fälle ohne Einschaltung des Ombudsmannes
nicht zum positiven Abschluss geführt hätten. Allein die Laufzeit von 5 Monaten zeigt wie unbeweglich der Versicherer hier gehandelt hat. Kundenzufriedenheit läßt grüßen!