09.03.2015 | 17:57 Uhr · 1065 Views · von Hermann J. Snyder

Commerzbank Aktiengesellschaft (Frankfurt am Main)

Widerrechtliche Kontensperre

Am 05.03.2105 hat die Commerzbank widerrechtlich ein Geschäftskonto mit Guthaben für weitere Verfügungen gesperrt, weil ein Betriebsfremder angeblich bei der Bank geäußert haben soll, auf dem Konto würden Unregelmäßigkeiten stattfinden.

Die Intervention der Geschäftsführung, das Anschreiben des Vorstandes und der BaFin brachte bisher keine Reaktion, geschweige denn eine Kontenöffnung.

Da kann man ohne nähere Begründung von seinen Guthaben abgeschnitten werden und die Verfügung darüber gesperrt werden, nur weil irgend ein Hansel etwas behauptet, aber nicht nachweist. Das klingt wie Anarchie. Das glaubt kein Mensch. Es gibt keinen Titel, keine Forderung, keine Straftat, nichts!

Seit sechs Jahren arbeiten wir nur auf Guthaben-Basis, haben keine Schulden und sind ordentliche Kaufleute. Jetzt können wir dringend notwendige Geschäfte nicht ausführen, weil die Bank uns den Zugang zu unseren Guthaben verwehrt.

Unserer Erfahrung nach hält deren Werbung bei uns nicht, was versprochen wurde.

Meine Forderung

Sofortige Verfügung über unser Eigentum

Kommentar

10.03.2015 | 08:26 Uhr · Dieter Bopp

Ab zum Anwalt, einstweilige Verfügung holen gegen die Bank. Sollte einfach klappen, wenn das Konto keine Unregelmäßigkeiten aufzeigt.
Viel Glück

Kommentar

17.03.2015 | 10:15 Uhr · Hermann J. Snyder

Commerzbank vertröstet weiter ohne Rechtsgrund zu nennen. Wir haben den Omboudsmann angerufen und die BaFin informiert.

Kommentar

20.03.2015 | 18:06 Uhr · Hermann J. Snyder

14 Tage ohne verbindliche Nachricht von der Bank die in teurer Fernsehwerbung behauptet sie wäre für den Kunden da. Wir können das nicht bestätigen.

Kommentar

23.03.2015 | 17:33 Uhr · Hermann J. Snyder

Die Commerzbank stellt jetzt die Kommunikation ein. Der im Rahmen des Qualitätsmanagement eingesetzte Kundenanwalt der Commerzbank will nicht mehr mit uns kommunizieren. Nach einem kurzen Zwischenbericht wars vorbei mit der Kundenrechtevertretung. Scheinbar nur ein Werbegag.

Kommentar

07.04.2015 | 10:50 Uhr · Hermann J. Snyder

Auch Vorstandsbeschwerde und Bafin Beschwerde sind bisher ohne Erfolg.
Bisher hat sich noch keiner qualifiziert geäußert.

Kommentar

06.05.2015 | 12:19 Uhr · Hermann J. Snyder

Bafin und Ombudsmann arbeiten noch dran. Commerzbank reagiert ausweichend.
Faktisch kommt das Verhalten einer Kontenkündigung gleich, da das einzige Geschäftskonto für jegliche Verfügung der wirtschaftlich Berechtigten gesperrt ist.
Der Vertrag zur Kontenführung wird auf jeden Fall nicht eingehalten.

Kommentar

21.05.2015 | 13:00 Uhr · Hermann J. Snyder

Die Commerzbank hat leider immer noch keine Begründung für ihr Verhalten abgegeben. Auch gegenüber Bafin und Bankenombudsmann erfolgte keine Sachinformation.

Wir haben jetzt den Hauptaktionär informiert und warten auch dort auf Information. Das Konto ist nach wie vor mit Guthaben gesperrt. Verfügungen werden nicht zugelassen.

Nur Selbstbedienung in Form von Abbuchungen der Kontoführungsgebühr.

Sind gespannt wie der Hauptaktionär zur Rechtsbeugung steht

Kommentar

19.08.2015 | 08:41 Uhr · Hermann J. Snyder

Die Bank hat nach Bafin Beschwerde und Einschaltung des Ombudsmannes das Konto unter Bezug auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Nennung eines Grundes gekündigt.
Bei der Auszahlung des Restguthabens verlangt sie die Abholung in einer Geschäftsstelle. Für einen Scheck will Sie 25 € extra Gebühr. das sollten Sie mal in der Fernsehwerbung angeben.

Kommentar

08.03.2016 | 13:08 Uhr · Hermann J. Snyder

Vorgang liegt beim Ombudsmann.
Seit einem Jahr keine Erledigung.
Hat noch jemand schlechte Erfahrungen mit dem Ombudsmann?