23.04.2015 | 10:18 Uhr · 584 Views · von Thomas Mages

redcoon (Aschaffenburg)

Verweigert Gewährleistung

Antwort von redcoon: Sie haben die Ware am 28.05.2014 als B-Ware bei uns erworben. Am 21.01.2015 haben Sie sich erstmals bei uns gemeldet. Wir haben Sie mit Email vom 29.01.2015 an dern Hersteller zur Garantiereparatur verwiesen.
Da kein Nachweis für einen bereits anfänglichen Mangel vorliegt, sehen wir keinen Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung. Eine Versicherung an Eides statt stellt nicht den notwendigen Nachweis für einen begründeten Nacherfüllungsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung dar. Ihre Forderung auf Übernahme der Reparaturkosten, oder die Rückerstattung des Kaufpreises lehnen wir deshalb ab und betrachten Ihre Fristsetzung als gegenstandslos. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gruppenleiterin Customer Care

Meine Forderung

Nacherfüllung

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28.04.2015 | 18:17 Uhr · Thomas Mages

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28.04.2015 | 18:26 Uhr · Thomas Mages

Redcoon akzeptiert den Nachweis für einen bereits anfänglichen Mangel nicht, um so die Gewährleistungsansprüche abzulehnen!

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01.05.2015 | 21:22 Uhr · Thomas Mages

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

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28.05.2015 | 20:37 Uhr · Thomas Mages

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst

Kommentar

21.06.2015 | 15:41 Uhr · Thomas Mages

Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst