27.05.2015 | 14:16 Uhr · 496 Views · von ReclaBoxler-9313965

mopedreifen.de (Koblenz)

Reifen 28 Monate alt bei Reifengarantie von max. 24 Monate

Am 22.03.1025 erfolgte die Bestellung von Dunlop-Vorder- und Hinterreifen bei www.mopedreifen.de mit direkter Lieferung an den mopedreifen.de-Servicepartner und anschließender dortiger Montage am 07.04.2015.

moppedreifen.de schreibt auf seiner Webseite, Zitat: „Normalerweise sind die angebotenen Reifen in der Regel 3-18 Monate alt. […] Sollte ein bestellter Reifen älter als 24 Monate sein, erhalten Sie von uns, vor dem Versand, eine Info über das Alter des Reifens und können dann immer noch entscheiden, ob Sie den Reifen kaufen wollen. “

Weiterhin garantiert mopedreifen.de in seiner „Reifengarantie“, die bei der Bestellung zum Vertragsbestandteil wurde, Zitat: "Die Reifen haben ein Produktionsdatum, das nicht älter als 24 Monate ist. "

Beide Aussagen finden sich noch immer (27.05.2015) im Onlineshop von moped-reifen.de, trotz Hinweis dazu vom 13.05.2015.

Geliefert wurden (ohne Hinweis zum hohen Alter) Reifen mit einer DOT-Nr. 4912 (= 28 Monate alt) und DOT-Nr. 5013 (= 16 Monate alt).

Damit erfüllt die Firma Mopedreifen Profi GmbH (mopedreifen.de) seine versprochene "Reifengarantie" mit einem Maximalreifenalter von 24 Monaten nicht. Insgesamt wurde dies mehrfach ergebnislos reklamiert (07.04., 11.04., 22.04., 23.04., 08.05., 13.05).

mopedreifen.de. verweigerte trotz mehrfacher Reklamationen/Nachfragen, Stellung zu dem Nichterfüllen der eigenen Reifengarantie zu beziehen oder einen Lösungsvorschlag anzubieten. Nachfolgend Zitate aus den E-Mails von mopedreifen.de:

Ich fordere die Mopedreifen Profi GmbH (Rübenacher Wald 2, 56072 Koblenz) auf, seinen Vertrag und damit seine Reifengarantie zu erfüllen.

Dies z. B. durch Tausch gegen einen mangelfreien Neureifen (inkl. Montage, da Mopedreifen.de den Mangel zu vertreten hat) oder aufgrund der deutlich eingeschränkten Gebrauchsdauer durch eine Minderung um 71,97 Euro.

Meine Forderung

Erstattung Minderung EUR 71,97 oder Tausch gegen mangelfreien Neureifen

Firmenantwort

29.05.2015 | 07:08 Uhr · MRP GmbH

Der Kunde hat mit uns keinen Kaufvertrag geschlossen, auch keinen Werkvertrag.

Er hat die Reifen käuflich bei einem Händler vor Ort erworben.

Wir haben den Auftrag, wie auf unserer Plattform möglich, an der Händler vermittelt.

Wenn der Kunde dort Reifen montiert bekommen hat, von denen er der Meinung ist, diese rügen zu müssen, so muss sich der Kunde bitte auch dorthin wenden.

Warum der Kunde sich an uns wendet und nicht an seinen Vertragspartner aus Werk- bzw. Kaufvertrag ist für uns nicht schlüssig.

Wir haben Ihn mehrfach aufgefordert dort vorstellig zu werden.

Auch Dunlop hat dem Kunden schriftlich bestätigt, dass das Alter nicht zu einer Mängelrüge reicht und schriftlich dem Kunden auch bestätigt, er habe durchaus Neuware erhalten, die aktuell auch von Dunlop so in den Verkehr gebracht wird.

Mit freundlichen Grüssen

MRP GMBH

J. Thiel