10.06.2015 | 14:28 Uhr · 1329 Views · von Dirk Fey
Viessmann Werke (Allendorf (Eder))
Vitoladens 300 C Bj. 2009
Kurz nach Ablauf der Garantie wurden aufgrund einer Störmeldung div. Teile ausgebaut:
Mischeinrichtung, Flammrohr, Zündgerät, Zündelektrodenbox.
Auch hier nur der Hinweis: Garantie ist abgelaufen (gerade mal ein paar Monate drüber).
Der Installateur hat Techniker von Viessmann zu Hilfe geholt. Dieser stellte Versäumnisse fest: Ölabscheider zu hoch eingebaut, nicht richtig gereinigt, Rücklruf Viessmann nicht beachtet.
Kosten Technikereinsatz wurden anscheinend über Kulanz von Viessmann geregelt. Hierzu aber keine Info von Viessmann. Es wird nur an den Installateur verwiesen.
Es wird keine Info gegeben, ob der Installateur Schuld an der Störung und dem Austausch der Teile ist. Auch zum Rückruf erhält man keine Info.
Installateur fordert die Bezahlung seiner Rechnung. Hier fühle ich mich allein gelassen durch die Fa. Viessmann. Dies könnte man auch kundenfreundlicher lösen. So muss ich dies nun über Rechtsanwalt (und wahrscheinlich gerichtlich) klären lassen.
Meine Forderung
Klärung, ob der Installateur Schuld an den Problemen ist und klare Kommunikation mit dem Verbraucher. Falls nicht: : annehmbare Kulanzregelung.
Firmenantwort
10.06.2015 | 14:28 Uhr · Viessmann
Hallo Herr Fey,
hierzu hatten wir doch schon ausgiebig korrespondiert.
Ausfälle und Schäden an der Heizungsanlage, welche durch nicht sachgemäße Installation oder Umgang entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung.
Eine Kulanz ist in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht möglich.
Zu Kulanzabwicklungen mit Ihrem Heizungsfachbetrieb dürfen wir Ihnen gegenüber keine Aussage treffen.
Alle notwendigen Informationen zur Anlage und Installation der Anlage sind an unseren Auftraggeber, Ihren Heizungsfachbetrieb gegangen.
Detailinformationen dürfen wir an Sie, nur mit Zustimmung unseres Auftraggebers aushändigen.
Wenn Sie eine konkrete Aussage zur Installation Ihrer Heizungsanlage benötigen, steht es Ihnen selbstverständlich frei, einen Gutachter einzuschalten.
Wir als Hersteller können in diesem Fall nicht als Gutachter auftreten.
Gerne sind wir dazu bereit, zwischen Ihnen und Ihrem Fachbetrieb zu vermitteln.
Beste Grüße °be