24.06.2015 | 09:07 Uhr · 604 Views · von Klaus Gottwald

DEVK (Köln)

Verhalten bei Sturmschaden

Durch den Sturm Niklas haben sich einige Dachziegel gelöst.

Einige haben ein Gaubendach beschädigt. Hier durch lief Wasser in die Stube von meinem Mieter. Zum Schutz des Bodens haben wir eine Wanne untergestellt. Den Schaden habe ich in der Agentur gemeldet und einen Dachdecker beauftragt.

Der Dachdecker hat den Schaden mit einem Flicken notdürftig behoben und die Ziegel gerichtet.

Die DEVK hat den Gutachter Herrn Heinrich von Fa. Faircheck zur Begutachtung geschickt.

Er hat erhebliche Vorschäden an Ziegeln und Verstrich erkannt.

Das Haus ist Baujahr 1958.

Wie diese Mängel entstanden sind, hierdrüber schweigt der Gutachter sich aus.

Er erkennt aber, dass es keine Schäden durch den Sturm sind!

Einsicht in dieses Gutachter wurde mir nicht gewährt.

Ergebnis:

Ein Sturmschaden konnte dem Sachverständigen nicht nachgewiesen werden!

Laut Aussage des Innendienstes der DEVK, Frau W. soll der Versicherte weiteren Schaden abwenden.

Aber wenn eine Notreparatur erfolgt, wird die Bezahlung verweigert!

Der Gutachter H. hält es nicht für nötig, sich mit der Dachdeckerfirma in Verbindung zu setzten.

In den Dachrinnen liegen noch Reste von den Dachziegeln, mindestens noch ein Ziegel ist zerbrochen, hier läuft das Wasser weiter ins Haus. Auf dem Dachboden liegen noch die Zementreste.

Was empfehlen Sie mir:

Eine Beweissicherung über ein Gericht?

Soll ich den Ombudsmann einschalten?

Im Internet werden ähnliche abgelehnte Fälle, von der Fa. Faircheck, aufgeführt.

Ich hoffe auf eine Antwort

Klaus Gottwald

Meine Forderung

Erklärung und Kostenerstattung durch die DEVK

Firmenantwort

25.06.2015 | 09:00 Uhr · DEVK Versicherung

Sehr geehrter Herr Gottwald,

Ihren Ärger können wir nachvollziehen. Eine Schadenablehnung ist keine erfreuliche Sache.

Nach Rücksprache mit den Kollegen der Abteilung Sach-Schaden in Hannover wurden Ihnen die Gründe für unsere Entscheidung bereits ausführlich erläutert und auch durch eine Fachfirma geprüft.

Wir bieten Ihnen aber gerne noch ein klärendes Gespräch an. Bitte wenden Sich sich daher kurz an die o. g. Schadenabteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre DEVK Versicherung