Ich bezog 78 Wochen Krankengeld von der Knappschaft. Dieses endete am 18.03.2009. Im Dezember 2008 stellte ich den Antrag auf eine medizinische Rehamaßnahme. Diese wurde mir für den Zeitraum vom 21.04. - 19.05.2009 bewilligt.
Übergangsgeld für diesen Zeitraum (21.04.- 19.05.2009) wurde mir erst nach vielen Streitigkeiten bewilligt. In der Zeit der Rehamaßnahme stellte ich einen Antrag beim Rentenversicherungsträger Knappschaft erneut einen Antrag auf berufliche Teilhabe (berufliche Reha). Diese wurde abgelehnt, da es in dieser Rehaeinrichtung eine Ärztin gibt, welche mich als "arbeitsfähig" entließ.
Diese Entlassungspapiere, welche ich erst einige Wochen später erst zu lesen bekam, strotzen von lauter Widersprüchen und totalen Fehlern. Eine Anzeige wegen Ärztepfusch erließ ich ebenso. Da nun meine berufliche Reha abgelehnt wurde, legte ich Widerspruch ein. Aber scheinbar sieht es kein Mitarbeiter des Rentenversicherungsträgers der Knappschaft für nötig irgend etwas zu unternehmen.
Nachfragen, Beschwerden, sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde ignorieren diese Angestellten der Rentenversicherungsträger. Ich stellte schon mehrere Male eine Anfrage, warum ich kein Überbrückungsgeld erhalte. Aber eine Antwort erhielt ich nie.
Am 18.07.2009 erhielt ich nun endlich eine Antwort, allerdings mit fast 4(!) Monaten Verspätung, daß mir kein Übergangsgeld zusteht. Darauf hin legte ich erneut Widerspruch ein, aber eine Antwort erhielt ich bis dato immer noch nicht.