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Antwort zu folgender Beschwerde

Die Volksbank Tuttlingen pfändet Bürger. mir liegt nicht einmal ein Pfändungsbeschluss vor.

Das Finanzgericht Stuttgart hat ebenfalls anerkannt, dass die Besatzung weiterhin besteht und somit die Haager Landkriegsordnung gilt.

In Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung steht; Zitat:

„Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden. “ Zitat Ende.

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