Vor einigen Wochen verschickte ich ein XXL Paket mit Hermes. Nach Prüfung der Versandrichtlinien und mit Rücksprache beim Fahrer wurde die Ware ordnungsgemäß verpackt und von Hermes abgeholt.
Leider wurde die Ware erheblich beschädigt und vom Käufer nicht angenommen. Somit kam die Ware zurück und weil die Korrespondenz mit dem Käufer mehr als schwierig war, tratt ich vom Kaufvertrag zurück.
Nach Abgabe der Schadenmeldung will Hermes aber nach diesem Kaufvertrag abrechnen. Da dies für Hermes die Wertgrundlage darstellt Leider ist aber nach dem Gesetzgeber eine Leistung nach einem nicht rechtsgültigen Kaufvertrag keine Grundlage, sondern für mich als Besitzer der Ware der Wiederbeschaffungswert das MAß der Dinge. Dies seiht HEmres leider anders.
Jegliche telefonischen Rücksprachen mit Entscheidern wurden abgelehnt. Es war kein Durchkommen möglich. Kontaktaufnahme ist ausschließlich per MAil oder schriftlich möglich. Gerade um kleinere VErständnisprobleme zu lösen, sehr suboptimal.
Die Angelegenheit wurde nun an einen Anwalt abgegeben. Sehr schade, wie ich finde. Da Hermes eigtl. bisher eine gute Alternative zu DHL war.