Beanstandung laut EG-Verordnung 261/2004 (FluggastrechteVO)
Fluggast: XXX / Flugnummer: 4U9773 / 07Sep15
Planmäßige Ankunftszeit: 10.10 Uhr
Tatsächliche Ankunftszeit: 14:33 Uhr
Flugstrecke in Km: 553
Der Flug hatte eine Verspätung von 4 Stunden und 23 Minuten.
Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 in den verbundenen Rechtssachen C-402/07 und 432/07 haben Flugreisende bei Ankunftsverspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Ausgleichzahlungen nach Art. 7 der Verordnung (EG) 261/2004. Dieser Rechtsprechung folgt auch der BGH (BGH, Urteil vom 18.02.2010, Az. Xa ZR 95/06).
Gemäß der o. g. Verordnung stehen mir folende Zahlungen zu:
1. Ausgleichsleistung (Art. 6, 7 EG-Verordnung Nr. 261/2004)
Flugstrecke: 1.500 km oder weniger = 250,00 €
2. Sonstige Kosten (Art. 6, 9 EG-Verordnung)
Telefonat - Unterrichtung des Arbeitsgebers = 1,10 €
Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass ich auf Grund der Verspätung an diesem Tag nicht meiner Arbeit nachgehen konnte.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 251,10 € bis zum 09. Oktober 2015 (4 Wochen) auf folgendes Konto:
XXX
XXX
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Hochachtungsvoll
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