Am 11.09.2014 hatte ich bei der ENSTROGA AG den "Vollstromtarif.de" (ohne Neukundenbonus) mit einem Arbeitspreis von 23,09 Cent/kWh, einem Grundpreis von 7,52 €/Monat, einer Laufzeit von 12 Monaten und einer eingeschränkten Preisgarantie von ebenfalls 12 Monaten gebucht.
Der Auftrag wurde am 12.09.2014 und der Vertrag am 18.09.2014 bestätigt, so daß die Umstellung und Lieferung pünktlich zum 01.11.2014 erfolgte.
Seit einigen Monaten habe ich allerdings bereits beobachtet, daß Sie die Konditionen des "Vollstromtarif.de" geändert haben.
So wurde schon seit längerem der Arbeitspreis auf 21,46 Cent/kWh gesenkt und der Grundpreis auf 8,55 €/Monat erhöht, was, in der Bilanz, jedoch eine nicht unerhebliche Preissenkung gegenüber den Konditionen vom September 2014 ausmacht.
Ich hatte mich daher an Ihre Service-Hotline gewandt, mit den Fragen:
Werden die Preissenkungen in dem "Vollstromtarif.de" an den Kunden weitergegeben oder nicht?
-und-
Wird mein aktueller Vertrag bei Vertragsverlängerung nach Ablauf der Vertragslaufzeit auf die aktuellen Konditionen angepasst?
Dort wurde mir gesagt, daß die z. B. bei Verivox angegebenen Konditionen den aktuellen Preisen auf dem Strommarkt entsprechen und danach regelmäßig angepasst würden, aber praktisch nur für Neukunden gelten würden, während die Konditionen der Tarife von Bestandskunden auf dem Niveau des Abschlussdatums der Tarife verbleiben würden. (Solange keine gesetzliche Preiserhöhung erfolgt.)
Mir wurde außerdem gesagt, daß mein Tarif, sollte daran nichts geändert werden, sich mit den gleichen Konditionen wie 2014 zum Ende des Lieferzeitraums verlängern würde.
Man könnte mir jedoch ein Angebot über die derzeit gültigen Konditionen unterbreiten, wodurch sich aber mein Vertrag ab dem Bestätigungsdatum um 12 Monate verlängern würde.
Auf meine Frage, ob dieses Angebot auch ab dem 01.11.2015 möglich wäre, wurde mir gesagt, daß "man keine Angebote für die Zukunft machen könne. ".
Es sind also folgende Punkte Festzuhalten:
1. Preissenkungen innerhalb eines Tarifs werden von Ihnen also NICHT an die Bestandskunden weitergegeben.
Auch die Senkung der EEG-Umlage zum 01.01.2015 wurde von Ihnen scheinbar nicht weitergegeben bzw. hat mich dazu noch keine E-Mail erreicht.
Laut telefonischer Auskunft scheint es sich dabei jedoch um einen Computerfehler zu handeln, den ich jedoch möglicherweise nicht bemerkt hätte.
2. Auch bei der Verlängerung eines Vertrages nach Ablauf des Lieferzeitraums werden von ihnen die Vertragskonditionen nicht auf die aktuellen Konditionen aktualisiert, sondern verbleiben auf den Konditionen des Abschlussdatums, solange es nicht zu einer Preiserhöhung gekommen ist.
3. Gleichzeitig nehmen sie sich, wie praktisch jeder Stromanbieter mit eingeschränkter Preisgarantie, das Recht heraus, jede gesetzliche Preiserhöhung, auch während eines laufenden Vertrages, an den Kunden weiterzugeben.
Für Preissenkungen setzen Sie jedoch andere Standards an.
Preissenkungen, scheinbar selbst gesetzliche Preissenkungen, werden von Ihnen jedoch nicht oder nur nach Nachfrage und auch dann nur bei Verlängerung der Vertragsdauer um 12 Monate Weitergegeben.
Die Laufzeit meines Vertrages dauert noch bis zum 31.10.2015.
Ich würde daher nur ungern meinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit verlängern lassen.
Daher fordere ich folgendes:
1. Einberechnung der Senkung der EEG-Umlage auf meinen aktuellen Tarif.
2. Anwendung der Preisanpassungen des "Vollstromtarif.de" auf meinen Vertrag ab dem Datum der Anpassung.
3. Verlängerung der Vertragslaufzeit ab dem 01.11.2015 zu den aktuell oder am 01.11.2015 gültigen Konditionen.