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Antwort zu folgender Beschwerde

Im April habe ich ein Hotelzimmer über "ab-in-den-Urlaub" gebucht.

Hierfür wurde ein Gutschein eingelöst; die auszuzahlende Rückvergütung ist jedoch nach sechs Monaten weiterhin ausstehend.

Ein zwischenzeitlich eingeleitetes Schlichtungsverfahren führte im Ergebnis zu einer dokumentierten Zahlungszusage des Unternehmens. Dieses hält sich aber nicht hieran und verweigert jegliche Kommunikation. Somit entzieht es sich grundlos seiner Zahlungsverpflichtung (Betrugsvorwurf).

Unister wird letztmalig aufgefordert mit mir zielführend in Kontakt zu treten und bis spätestens 24.10.2015 der zugesagten Überweisung nachzukommen.

Ab-in-den-Urlaub sollte klar sein, dass ich die Angelegenheit keinesfalls auf sich beruhen lassen werde. Das Verhalten des Unternehmens ist rechtswidrig: Die Erwirkung eines amtsgerichtlichen Mahnbescheids in Verbindung mit einer staatsanwaltlichen Strafanzeige, stehen nach ergebnislosem Fristablauf unmittelbar bevor.

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