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Antwort zu folgender Beschwerde

Begründung:
Aus gesundheitlichen Gründen habe ich den am 12.11.2012 abgeschlossenen Vertrag fast ein Jahr nicht genutzt, aber immer treu bezahlt, bis ich diesen Vertrag im April 2015 im Internet gekündigt habe
Am 30.4.15 erhielten wir die Bestätigung unserer Kündigung zum 30.4.15. Am 30.5.15 bekamen wir erstaunlicherweise die Nachricht, dass für den Vertrag keine Kündigung vorliege, worauf ich Kontakt zu klarmobil aufnahm. Am 31.5.15 wurde uns für die Kontaktaufnahme gedankt und versprochen, dass wir innerhalb von 5 Werktagen Bescheid bekämen, was natürlich nicht erfolgte. Als Anfang Juni wieder eine Abbuchung von unserem Konto erfolgte, sperrte ich unser Konto. Worauf prompt eine Mahnung erfolgte.
Am 11.6.15 schickte ich per Einschreiben alle die Durchschriften aller Emails an Klarmobil in der Hoffnung, dass nun alle Probleme gelöst seien. Aufgrund des Poststreiks erhielt ich zunächst weder eine Antwort noch eine Bestätigung für das Einschreiben, nur die nächste Mahnung, die mich erstaunlicherweise erreichte. Da ich sichergehen wollte, dass ich keine weiteren Mahnungen mehr bekomme, überwies ich am 25.6.15 unter Vorbehalt die geforderten 12,90€ an Klarmobil. Kurz danach erhielten wir einen Anruf von Klarmobil, worin unsere Kündigung nochmals bestätigt wurde. Auf die Frage, was mit eventuellen weiteren Rechnungen geschehen sollte, wurde mir mitgeteilt, dass wir diese ignorieren sollten. Was wir auch getan haben. Wir ahnden schon, dass das „Theater“ bei den chaotischen Zuständen bei Klarmobil weitergeht, denn zum „Tag der deutschen Einheit“ ereilte uns eine Nachricht von KSK. In dieser teilte uns KSK mit, dass es sich um einen abgeschlossenen Mobilfunkvertrag vom 02.02.2015/015224473799 handelt, wie kommt Klarmobil zu diesem Vertrag, den ich niemals abgeschlossen habe. Am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass die Forderungen für Juli, August und September bestehen, wahrscheinlich für den o. g. Vertrag, den wir nicht abgeschlossen haben, denn der andere wurde ja schon mehrfach gekündigt. Auf Anforderung von Klarmobil schickte ich am 3.10.15 die angeforderten Unterlagen an KSK. Am 17.11.15 erhielt ich ein Schreiben von KSK, über das ich mich so aufregte, dass ich erhebliche gesundheitliche Probleme hatte. Darin wurde mir mitgeteilt, dass Klarmobil erstmals am 29.5.15 vom Kündigungswunsch Kenntnis erlangte, zuvor wäre keine Kündigung bei Klarmobil (obwohl ich die Emails bei meinen Schreiben an Klarmobil und KSK beigefügt hatte) eingegangen. Das Vertragsende sei ordnungsgemäß am 30.06.15. Dann erfolgt eine Aufzählung der Kosten (dabei wurden aus 9,95€, die ich angeblich zahlen sollte mit 5%Zinsen, Mahngebühren, Anwaltskosten 94,37, die ich zu tragen hätte.

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