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Antwort zu folgender Beschwerde

Preisvergleich versucht mit unlauteren Mitteln das Cashback (80€) nicht auszuzahlen.

Nach fristgerechter Übersendung der 1. Rechnung innerhalb der 4 Wochen nach Rechnungsdatum vom DSL-Anbieter sowie der Auszahlungsanforderung des Cashbacks am 25.11.15 per Fax, bekam ich die Rückmeldung mit der Aufforderung:
"Bei der von Ihnen eingereichten Rechnung handelt es sich nicht um die 1. Rechnung, da die einmaligen Anschlusskosten nicht ausgewiesen sind. Bitte reichen Sie uns das betreffende Rechnungsexemplar ein. Bitte reichen Sie die korrekte Erstrechnung innerhalb von 7 Tagen nach, damit wir Ihren Cashbackanspruch abschließend prüfen können."

Bei der von mir gesandten 1. Rechnung handelt es sich um die erste und einzige Rechnung, die ich vom DSL-Anbieter bekommen habe. Dort sind einfach keine Anschlusskosten ausgewiesen, weil es sie nicht gab. Weder Berechnung noch Gutschrift der Anschlusskosten finden ein Wort auf der 1. Rechnung. Und das ist der Aufhänger für preisvergleich.de nicht auszuzahlen.

Ich habe mich an den Kundenservice vom DSL-Anbieter gewendet und darum gebeten mir nach Möglichkeit eine erneute 1. Rechnung mit Berechnung und Gutschrift der Anschlusskosten zu stellen, sodass preisvergleich.de glücklich ist, aber der Kundenservice hat, auch mit meinem positiven Standpunkt dazu, dieses Vorhaben nur belächeln können, denn wo kein Berechnung der Kosten gibt es auch keine Gutschrift.

Das ist ein ganz mieses Spiel von preisvergleich.de. Auch per Hotline dieses Vereins gibt es keine Auskünfte zur Auszahlung des Cashbacks. Dazu solle man bitte per Mail Kontakt aufnehmen, und dort bekommt man natürlich nur die Standard-Phrasen oder Rückmeldungen in denen die Rechtschreibung sehr zu wünschen übrig lässt.

Ich habe alle Voraussetzungen zur Auszahlung des Cashbacks erfüllt, lt. der Page von preisvergleich.de, Stand heute (17.12.15, http://dsl.preisvergleich.de/info/1011/dsl-cashback-so-einfach-gehts/):

Voraussetzungen zum Cashback im Überblick:

  • Bestellung des Tarifes direkt hier auf PREISVERGLEICH.de
  • Ausschließlich Tarife mit ausgewiesenem Cashback (Dieser muss deutlich in den Tarifmerkmalen und Kostendetails als „Cashback“ ersichtlich sein.)
  • Erfolgreiche Anschlussschaltung durch den neuen DSL-Anbieter
  • Übersendung des ausgefüllten Formulars zur Auszahlungsanforderung zusammen mit der ersten Monatsrechnung des neuen DSL-Anbieters innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum (Hinweis: Einige Anbieter stellen die Rechnung ausschließlich über einen Kunden-Login-Bereich zur Verfügung. Bitte erfragen Sie dies ggf. beim Anbieter, um die notwendige Erstrechnung rechtzeitig abrufen und an uns zuleiten zu können!)
  • Es gilt der ausgelobte Cashback-Betrag zum Zeitpunkt der Bestellung.

Ich hoffe reclabox kann sich um mein Anliegen kümmern. Ich freue mich auf eine Rückmeldung und wünsche ein paar erholsame Tage in der Weihnachtszeit.

Viele Grüße

Max Strobel

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