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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mahnung, in der Sie Behaupten, das ich nur 9. Abschlägegeleistet hätte.

Es wurden meinerseits 11 Abschläge für das Jahr 2015 von Januar bis November Bezahlt und eine Mahnung ist deshalb nicht angemessen.

Anbei eine Liste der geleisteten Abschläge, welche ich mit den vorliegenden Kontoauszügen erstellt habe:

03.12.2014 = 66,- € Dezember 2014

16.12.2015 = 66,- € Januar 2015

04.02.2015 = 66,- € Februar 2015

23.02.2015 = 66,- € März 2015

20.03.2015 = 66,- € April 2015

04.05.2015 = 66,- € Mai 2015

02.06.2015 = 66,- € Juni 2015

02.07.2015 = 66,- € Juli 2015

27,07.2015 = 65,- € August 2015

27.08.2015 = 65,- € September 2015

01.10.2015 = 65,- € Oktober 2015

02.11.2015 = 65,- € November 2015

Wie Sie sehen, wurden höhere Abschläge geleistet, als von Ihnen verlangt.

Ein gerichtliches Mahnverfahren sehe ich daher gelassen entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

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