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Antwort zu folgender Beschwerde

Mit diesem Anliegen habe ich mich bereits am 16.12.15 per Fax an das Jobcenter Duisburg gewandt und keine Antwort erhalten.

Bei einem Mieter dessen Miete vom Jobcenter Duisburg bezahlt wurde, sind in einem Zeitraum von noch nicht einmal 3 Jahren Mietschulden in Höhe von rund 2000,- Euro zusammen gekommen!

Dies liegt vor allem an folgenden Problemen:

1. Der Mieter kann jederzeit fordern das die Gelder an ihn ausgezahlt werden und somit nicht mehr beim Vermieter ankommen.

2. Es gibt keinerlei Informationen seitens des Jobcenters wenn Zahlungen eingestellt oder geändert werden. Insbesondere wenn das Mietverhältnis endet.

3. Nachzahlungen für Nebenkosten werden - wenn überhaupt - nur nach vielen Monaten gezahlt.

4. Auskünfte werden aus "Gründen des Datenschutz" nicht erteilt.

5. Es ist unklar an wen eine gestellte Mietkaution zurückgezahlt werden muss, da diese manchmal vom Mieter an das Jobcenter erstattet wird.

6. Zahlungen können nur schwer zugeordnet werden, da im besten Fall nur Referenznummern und keine Texte für die Kostenzuordnung enthalten sind.

Der Mieter hatte immer eine Tilgung der Schulden in Aussicht gestellt und diese auch zwischenzeitlich Mal in kleineren Beträgen abgetragen.

Als die Schulden ein empfindliches Maß überschritten hatten, hatte er mir mündlich angedroht die Wohnung in verwüstetem Zustand zu hinterlassen, wenn ich gegen ihn vorgehe.

Dies ist nun auch eingetreten, da die Fenstergriffe überdreht worden sind und der Schließmechanismus somit zerstört wurde, so daß die Fenster nicht mehr schließen.
Es fehlt zudem das Gäste-WC und die Armaturen der Waschbecken.
Zusätzlich hat er noch völlig vermüllte Kellerräume hinterlassen.

Da Probleme dieser Art zunehmen und man als Vermieter keinerlei Rechte gegenüber dem Jobcenter hat, kann ich nur davon abraten in Zukunft Mieter in Betracht zu ziehen, deren Miete vom Jobcenter Duisburg bezahlt wird.

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