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Antwort zu folgender Beschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

im November dieen Jahres erhielt ich per Mail einen 30. - € Gutschein zum Ausdrucken. Mit dem ausgedruckten Gutschein fuhr ich 4 Wochen später zum Möbelhaus Höffner in "In der Schmalau 40, 90765 Fürth".

Nach meinem Einkauf an der Kasse erhielt ich folgende Aussage: "der Gutschein ist nicht mehr gültig, der Aktionszeitraum ist abgelaufen" Ähnliche Aussagen erhielt ich an der Kundeninformation und von der Leiterin der Kassenaufsicht.

Da auf dem Gutschein kein Gültigkeitsdatum steht, gehe ich davon aus, dass der Gutschein nacgh deutschem Recht sogar 3 Jahre ab Ausstellung gültig ist. Das Druckdatum steht unten rechts auf dem Ausdruck.

Die Firma Höffner sollte vielleicht die 30. - € von Ihrer Werbeargentur zurückverlangen, wenn die Mitarbeiter nicht fähig sind, einen Gutschein korrekt zu layouten.

Mfg Michael N.

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