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Antwort zu folgender Beschwerde

Wir sind ein Maklerbüro mit Sitz in Berlin. Anfang 2015 wurden wir über ein soziales Netzwerk von einem Mitarbeiter der Firma kontaktiert. Er hat auf unsere Annoncen bezüglich einiger Wohnanlagen in der Nähe von Leipzig und Dresden reagiert.

Der Mitarbeiter hat von uns die Objektunterlagen erhalten. Selbstverständlich waren Freigabe und Kundenschutz seitens der Eigentümerin vorher erteilt worden.

Danach haben wir diesen Mitarbeiter mehrmals kontaktiert, um zu erfahren, ob ein Feedback zu den von uns angebotenen Wohnanlagen vorliegt. Wir wurden immer vertröstet, dass noch kein Feedback vorliegt und sich jemand bei Interesse bei uns melden wird.

Es erfolgte leider keine Rückmeldung von der Grand City. Nach sieben Monaten haben wir in Erfahrung bringen können, dass eine Wohnanlage von der Grand City tatsächlich erworben wurde. Diese Tatsache hat die Eigentümerin vor uns verheimlicht.

Empört habe ich die Eigentümerin angerufen, warum es uns nicht kommuniziert wurde. Es wurde mir lediglich mitgeteilt, dass es umgehend geprüft wird.

Einige Tage später erhielt ich eine E-Mail mit der Mitteilung, dass eine andere Maklerin zwei Monate vor uns (Quatsch!) Freigabe und Kundenschutz für diesen Kunden bekommen hat und das Geschäft durch diese Maklerin zustande gekommen sei. Diese Maklerin wurde mir namentlich nicht benannt. Auf die Rückfrage, warum es uns nicht mitgeteilt wurde, dass das Objekt dem Kunden bereits bekannt ist (normalerweise wurden wir von der Eigentümerin immer darüber informiert), haben wir keine Antwort bekommen.

Es entspricht nicht der Wahrheit, dass diese Immobilie zwei Monate vor uns der Grand City vorgestellt wurde. Sonst hätten wir keine Freigabe und Kundenschutz für diesen Mandanten erhalten. Ansonsten gilt Kundenschutz nach der Erteilung ein Jahr lang.

Wir haben bereits an die Grand City eine Rechnung einschl. der Nachweise, dass die Vermittlung durch uns zustande gekommen ist, geschickt. Ich konnte bisher mit dem für An- und Verkauf zuständigen Mitarbeiter sprechen, der mir nur gesagt hat, dass es im System geprüft wird, ob die Vermittlung tatsächlich über uns erfolgte.

Bisher habe ich von der Grand City keine Antwort erhalten.

Höchstwahrscheinlich werden wir unsere Forderung durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben müssen.

Wir beschäftigen uns nur mit großen Projekten und verlangen keine Provision von kleinen Käufern, die eine Eigentumswohnung kaufen. Bei diesem Kunden handelt es sich jedoch um eine Firma, die genügend Mittel hat, um die Makler bezahlen zu können.

Leider können wir die Zusammenarbeit mit Grand City anderen Maklerkollegen aufgrund obiger Erfahrungen nicht empfehlen.

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