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Antwort zu folgender Beschwerde

Mein Sohn hat nur eine Ausbildungsvergütung. Muss davon seine Miete und seinen ganzen Lebensunterhalt bestreiten. Trotzdem bekommt er keine Befreiung vom Beitragsservice. Nur weil er keine Sozialleistungen erhält. Ich glaube es geht los. Diejenigen, die Sozial-leistungen erhalten haben monatlich mehr einkommen als mein Sohn mit seiner Ausbildungsvergütung. Eine Frechheit. Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Ich werde mich diesbezüglich beim Anwalt beraten lassen. So geht das nicht, dass man Menschen am Existenzminimum noch mehr abzieht.

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