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Antwort zu folgender Beschwerde

Die RAin hat unverständlicherweise nicht die Interessen des Mandanten vertreten und das Vertrauensverhältnis bewusst zerrüttet, indem die RAin dem Mandanten

- Keine Akteneinsicht vor Eingabe gewährte;

-Die Fakten verdrehte - dies zu Ungunsten des Mandanten: Das Gericht stellte das Verfahren nach dem Schreiben/der Mandatsniederlegung der RAin nicht ein;

- Sich gegebenfalls zu Ungunsten des Mandanten mit Dritten abstimmte.

Ein Polizist hat Falschaussagen zur Akte schriftlich gegeben - was RAin auch nicht richtigstellte. Der Nachweis des Mandanten zur Korrektur der Falschaussage des Polizisten wurde von der RAin dem Gericht nicht vorgelegt. Somit handelt die RAin zum Nachteil des eigenen Mandanten.

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