Am 10.03.2016 unterschrieb meine 76-jährige Mutter beim Notariat Steer in Landshut einen Kaufvertrag zum Verkauf Ihres Hauses in Viecht. Unmittelbar danach wurde vom Notariat Steer bei der Gemeinde Eching eine Vorkaufsrechtsstellungnahme angefordert. Bis heute verweigert die Gemeinde Eching die Herausgabe der Stellungnahme.
Auf Nachfrage des Käufers wurde mitgeteilt, dass eine weitere Gemeinderatssitzung erforderlich wäre. Dies ist nicht richtig. Das Haus meiner Mutter wurde der Gemeinde Eching im Januar zum Kauf angeboten. Der Bürgermeister, Herr H., teilte telefonisch mit, dass die Gemeinde nicht an einem Kauf interessiert ist.
Außerdem hat die Gemeinde meiner Mutter eine Zahlungsaufforderung für Erschließungskosten, nicht nur für den Betrag, den meine Mutter angeblich schuldet, sondern auch für den Betrag des Mitbesitzers. Die Forderung ist absolut unbegründet, da die geforderte Summe bis zur vollständigen Erledigung der Erschließungsarbeiten einbehalten wurde. Die Erschließungsarbeiten wurden jedoch nicht abgeschlossen, so dass meine Mutter der Gemeinde nichts schuldet. Derzeit prüfen wir, ob meine Mutter noch Forderungen gegenüber der Gemeinde hat, da, wie gesagt, die Arbeiten nie abgeschlossen wurden. Hierzu habe ich die Originalrechnung über die Erschließungsmassnahmen bei Frau S. bei der Gemeinde Eching angefordert. Frau S. versprach per E-Mail am 06.05.2016 die Zusendung der Rechnung "in den nächsten Tagen".
Natürlich wurde auch das von der Gemeinde Eching aufgelöst.
Es ist schwer verständlich, wie die Gemeinde Eching Ihre Senioren behandelt und alles tut um Menschen, die über 50 Jahre aktive Gemeindemitglieder waren, den Lebensabend zu verderben.