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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 11.12.2014 hatte ich eine Online-Briefmarke für eine Warensendung erworben, die ich nicht nutzte, da die Bestellung nicht mehr zustande kam.

Als ich mein Wertguthaben später für den Versand einer anderen Sendung nutzen wollte, musste ich lange im Internet suchen. Mein Guthaben fand ich nicht, stattdessen sollte ich neu Frankieren. Auf Nachfrage bei der Post verwies man mit auf's Internet.

Es dauererte ein gefühlte Ewigkeit bis ich etwas passendes fand. Ich bat um Gutschrift. Über die Antwort vom KUNDEN-SERVICE der DHL war ich erstaunt und verärgert zugleich:

Leider können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen und Ihnen das Geld für die Versandmarken erstatten.

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen weisen darauf hin, dass ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung des Warenkorbes ohne Angabe von Gründen in Textform vorliegen muss.

In Ihrem Fall ist die Frist von 14 Tagen in weitem Maß überschritten worden, so dass wir leider auch nicht aus Kulanz erstatten können.

Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Manfred PaulKundenservice DHL Online Frankierung

Mit einer solchen Antwort hatte ich nicht gerechnet. Ich dachte, dass Internetmarken sich wie Briefmarken halten und nicht einfach verfallen.

Ich hatte im letzten Jahr zunächst beim Postamt, später telefonisch versucht zu regeln, bis mir die Lust vergangen ist in einer computerunterstützen Telefon-Dauerschleife hängen zu bleiben.

Die Webseite zur DHL-Online-Frankierung ist extrem kompliziert! Es wird etwas versprochen/beworben, dass dem guten Ruf der einstigen Post vollends widerspricht.
Es dauert eine mittlere Ewigkeit bis ich mich durch den Fragendschungel gearbeitet habe.

Die Antwort: Marke ist nach 14 Tagen verfallen. Mit dieser verliert die DHL an Glaubwürdigkeit, die eh seit Jahren in Qualität und Leistung abbaut. Service, Zuverlässigkeit und Kundenbindung scheinen out zu sein.

Ich wünsche mir, dass solch' ein kundenfeindliches Geschäftsgebaren bekannt wird.

Die gesetzliche Verjährung beträgt 3 Jahre und nicht 14 Tage nach irgendwelchen AGB's, die womöglich obendrein evtl. rechtsunwirksam sind. Hat das schon jemand mal geprüft?

Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert.
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