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Antwort zu folgender Beschwerde

Da ich mit nunmehr 40 Jahren seit etlichen Jahren als Schweerbehinderter nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeite und auch die Behindertenwerkstadt seit Mitte Januar 2016 nicht mehr besuche, um dort zu arbeiten, bin ich auf Rente angewiesen. Da Anspruch auf Kindergeld bei mir besteht, habe ich nun im berechtigten Interesse für mich selbst beantragt habe und ausserdem einen Abzweigungsantrag gestellt habe, frage ich mich warum es immer abgelehnt wird.

Wenn ich beispielsweise der Familienkasse mitteile das ich nicht in Arbeit bin und auch nicht als Arbeitssuchend gemeldet bin da ich nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt einsetzbar bin wird eben genau dieser Punkt von der Familienkasse aufgegriffen, um damit die Zahlung von Kindergeld abzulehnen und das obwohl ich schriftlich mitgeteilt habe, das ich nur von meiner Rente in Höhe von 620,00 Leben muss. Oder als ich mitgeteilt habe, dass ich allein einen Haushalt führe würde, abgelehnt weil ich ja im Haushalt meines Vaters wohnen würde. Das dieser allerdings im Europäischen Ausland lebt und die Distanz von ca. 4400 Kilometern ihn daran hindert mal eben vorbeizuschauen wurde einfach mal ausser acht gelassen.

Ich finde wenn der Anspruch auf fast schon verbrecherischer Art und Weise mit Füssen getreten wird, sollte an dieser Stelle die Gerechtigkeit siegen und die Mitarbeiter die dafür zuständig sind unter Strafe gestellt werden.

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