Ich habe einen Bosch-Service-Techniker gerufen, um zu schauen wieso meine Waschmaschine nicht abpumpt und komische Geräusche macht.
So, angekommen, den Sieb unten rechts aufgemacht, eine Socke sowie nen kleinen Haken rausgeholt. Mir ins Gesicht gesagt, dass hätten Sie auch selber machen können.
Anschließend einen Testlauf durchgeführt und die Rechnung ausgestellt. Sage und Schreibe 159€ für 17 Minuten.
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"1. Günstige Überprüfungspauschale von 79,00€ inklusive Anfahrt, Analyse des Defekts, Reparatur-Kostenvoranschlag und Wirtschaftlichkeitsberatung"
Ich denke, dass der Techniker den Sieb geöffnet hat und gesehen hat, dass da was drin steckt, dass das die Analyze des Defekts ist.
Weder hat er mir gesagt, wenn er dies rausholt, dass er dann 159€ berechnet noch hat er gefragt, ob er es rausholen soll.
Die Antwort der Schiedstelle von Bosch:
"Im Vorfeld Ihrer Störmeldung war nicht abzusehen, ob und welche konkreten Ersatzteile für eine Instandsetzung benötigt werden. Für die Prüfung Ihrer Fehlerangabe war eine Demontage des Gerätes unumgänglich. Erst hierbei konnte der Techniker die Blockade durch Fremdkörper erkennen. Um eine einwandfreie Funktion des Gerätes wieder herzustellen, mussten die Fremdteile entfernt werden. Die abschließende Sicherheitsprüfung erfolgte ordnungsgemäß"
Ja genau, den Sieb zu öffnen bedeutet die halbe Waschmaschine auseinander zu bauen.
"
Sehr geehrter Herr Sefic,
Ihre Hinweise haben wir noch einmal ausgewertet.
In der zurückliegenden Korrespondenz wurde ausführlich zum Sachverhalt Stellung genommen und die Abrechnung von Serviceleistungen dargelegt. Der Techniker hat bei der Funktionsprüfung Ihrer Waschmaschine nachweislich mehrere Fremdkörper vorgefunden und diese entfernen müssen, um überhaupt eine weitere Funktionsprüfung des Gerätes vornehmen zu können.
An dieser Vorgehensweise erkennen wir keinen Fehler. Der hierfür erforderliche Aufwand ist ordnungsgemäß abgerechnet worden. Eine Korrektur der ausstehenden Rechnung kommt nicht in Betracht. Den Zahlungseingang des Rechnungsbetrages in Höhe 159,-- € inkl. MwSt. haben wir uns bis spätestens 11.07.2016 vorgemerkt.
Zur Vermeidung der Unannehmlichkeiten eines Mahnverfahrens können wir Ihnen nur empfehlen, den Rechnungsbetrag auszugleichen. "
Ich erkenne sehr wohl einen Fehler des Vorgehens Ihres Technikers.
Ich sehe dies als eine freche Abzocke an.