Bei telefonischer Anfrage werden Auskünfte erteilt, die sich bereits einmal als falsch erwiesen haben.
Daher fragte ich an, wie auch bei der KfW eine Rechtsverbindlichkeit hergestellt werden könnte.
Der Mitarbeiter dort riet mir, eine E-Mail-Anfrage zu stellen, da Telefaxe nicht beantwortet werden. Ich sagte ihm, dass ich dies bereits vor 14 Tagen versucht hätte. Da meinte er, dass eine Antwort ja wohl auch länger dauern würde.
Auf die Nachfrage, ob denn eine solche Antwort auch rechtsverbindlich sei, konnte er nur etwas wirsch sagen: "Natürlich nicht!"
Ist es so "natürlich", dass eine Anstalt öffentlichen Rechts sich nicht verbindlich äußern kann oder darf?
Hat man es nicht auch dort mit dem Verwaltungsrecht zu tun, demgemäß ein Bürger zeitig Antwort bekommen muss?