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Antwort zu folgender Beschwerde

Obwohl ich die Voraussetzungen voll umfänglich (Inlandswohnsitz, Einkommen steuerpflichtig, Inlandswohneigentum uneingeschränkt steuerpflichtig laut Finanzamt, selbständige inländische Gewerbeeinkünfte) erfülle, verweigert mir die Familienkasse die berechtigte Auszahlung.

Ein Problem ist, mein langjähriger Rechtsanwalt ist urplötzlich verstorben.

Nach wie vor werden angeforderte Nachweise ignoriert, die mein verstorbener Rechtsanwalt, die Gemeindeverwaltung mehrfach übermittelt habe oder werden doppelt dreifach angefordert.

Bei anderen Entscheidungen werden innerhalb von Stunden Milliarden ausgegeben für meist sinnlose Prestigeobjekte oder werden dazu genutzt, dass diese bei Beamten und Banken versickern, die Versagen ist meiner Meinung nach reine Stigmatisierung und Beamtenwillkür.

Zu mir, ich jobbe bei einem Hilfswerk im Ausland und oft im Gebiete ohne eine Infrastruktur und deshalb Tage beziehungsweise Wochen nicht erreichbar.

Während meiner berufliche Abwesenheit hat sich mein verstorbener Rechtsanwalt mit meiner vollsten Zufriedenheit um den anfallenden Schriftverkehr gekümmert, sein Nachfolger und Kollege verweigert wegen "Arbeitsüberlastung" die weitere Bearbeitung und Übersendung des bereits angefallenen und künftigen Schriftverkehrs.

Die gesamten Ansprüche bestehen schon seit März 2005, da für mich mein Job vorrangig ist und immer wieder eine längere Abwesenheit abverlangt, war mir es nicht möglich, gegen die Bescheide anzugehen, mein Arbeitgeber hat mir deshalb einen Teil vom Kindergeld als Darlehen erstattet und nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids teilweise als Spesennachzahlung umgewandelt.

Zeitnah bemühe ich mich um eine Untätigkeitsbeschwerde.

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