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Antwort zu folgender Beschwerde

Am 02.07.2016 habe ich ein Paar hochwertige Arbeitsschutzschuhe für 87,51 € gekauft.

Nach zweimaligem Gebrauch ist das Obermaterial eingerissen, also keineswegs für den Arbeitseinsatz geeignet. Die Firma lehnt die Reklamation als Schönheitsfehler ab und beruft sich dabei auf den Hersteller.

Das kann ich nicht akzeptieren, mein Vertragspartner ist der Händler. Wenn dieser Ware verkauft, die sich nicht für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eignet, so ist das nicht mein Problem. Der Händler macht den Umtausch von einem Gutachten des Herstellers abhängig.

Das kann er gerne tun, jedoch ändert das nichts an meiner Forderung.

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