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Antwort zu folgender Beschwerde

Auch uns geht es so, dass das Guthaben in Höhe von 62,71 Euro beziehungsweise das meines Sohnes in Höhe von 22,68 Euro nicht ausgezahlt wird. Mit der Rechnung (nach Kündigung zum 01.10.2015 beziehungsweise 01.11.2015) sollte angeblich eine Guthabenanforderung beiliegen, da ja eine Abforderung per Internet nicht mehr möglich war.

Nun habe ich etwas über Insolveny des Unternehmens gehört. Da kann man dann wohl alles unter Ulk verbuchen. Das Geld, welches man eventuell eingespart hat, ist nun wieder futsch.

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