Da es die Geschäftleitung von NetCologne (NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Am Coloneum 9, 50829 Köln) anscheinend nicht für nötig erachtet auf meine schriftliche Beschwerde zu antworten, die ich am 11.7.2016 verfasse hatte, mache ich diese hiermit öffentlich:
Mangelhafte Serviceleistung und fehlender Internetanschluss
Sehr geehrter Herr Hermanns, sehr geehrter Herr Wilhelm,
wahrscheinlich sind Sie nicht darüber informiert, aber wir sind mit Ihrer Serviceleistung extrem unzufrieden.
Wir sind seit über 20 Jahre Kunde bei Ihnen gewesen, aber die letzten Jahre hatten wir ständig eine sehr schlechte DSL-Leitung mit häufigen Störungen. Seit Ende Mai diesen Jahres haben Sie uns die Internetleitung komplett gesperrt ohne uns vorher zu informieren. Heute haben wir unsere Telefonrechnung erhalten (als Anlage beigefügt), wo Sie uns die DSL-Leistung in Rechnung stellen obwohl wir seit über einem Monat keinen Internetanschluss mehr haben und uns über eine teure Mobilfunkverbindung behelfen müssen. Daher bin ich so frei und ziehe die 38,86 Euro von der Juni-Rechnung ab. Nach einem BGH-Urteil steht auch Privatkunden ein Schadensersatz zu. Den Musterprozess können Sie auf folgender Seite nachlesen:
http://www.teltarif.de/bgh-internet-ausfall-dsl-schadensersatz-recht-entschaedigung/news/49736.html
Daher fordere ich Sie hiermit auf uns freiwillig eine angemessene Schadensersatzleistung anzubieten. Gleichzeitig fordere ich Sie auf die Internetverbindung unverzüglich wieder herzustellen. Da wir bereits eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht haben, klären Sie die genauen Modalitäten mit der BNA unter der Antrags-Nr. Schli-60607. Sollte Ihr Schlichtungsangebot nicht unseren Vorstellungen entsprechen, behalte ich mir vor im Rahmen meiner Rechtsschutzversicherung eine Schadensersatzklage gegen Sie einzureichen. Aufgrund des angesprochenen Musterprozesses besteht eine sehr hohe Chance, dass ich den Prozess gewinne und dann kommen noch hohe Gerichtskosten auf Sie zu. Das Schlichtungsverfahren ist für beide Seiten kostenlos. Das wollte ich Ihnen zu Bedenken geben. Weiterhin werde ich bei einer negativen oder unbefriedigenden Antwort den Vorfall an verschiedene Pressestellen weitergeben. Welchen Imageschaden Ihr Unternehmen durch die Veröffentlichung diese Vorfalls erfährt, brauche ich Ihnen sicherlich nicht zu erklären. Hiermit räume ich Ihnen eine Frist bis zum 31.7.2016 ein, bevor ich evtl. weitere rechtliche Schritte einleite. In der Hoffnung auf eine sehr baldige angemessene Antwort, verbleibe ich
Hochachtungsvoll
(Horst Meyer)