Meine Eltern, beide Rentner und nicht wirklich der deutschen Sprache mächtig, waren auf der Suche nach einer neuen Polsterecke und haben sich im Beisein meiner beiden Brüder, die beide sehr gut Deutsch sprechen und verstehen (einer ist Lehrer), bei Flamme Möbel in Köln vom Verkäufer Herr B. zum Kauf einer Polsterecke überreden lassen. Wichtigste Anforderung an die neue Polsterecke war für meine Eltern ein strapazierbarer und pflegeleichter Stoffbezug. Der Verkäufer sicherte dies meinen Eltern zu (meine Brüder versichern diese Zusage seitens des Verkäufers eidesstattlich), so dass meine Eltern die Bestellung des Möbels im März in Auftrag gaben und den Kaufpreis in voller Höhe bezahlten.
Die Polsterecke wurde gegen Ende Mai an meine Eltern geliefert. Meine Eltern leben alleine und haben auch keine Haustiere. Die meiste Zeit halten Sie sich in der Küche s auf und nutzen das Wohnzimmer, in dem auch die neue Polsterecke steht, nur, wenn mal jemand zu Besuch kommt. Als ich meine Eltern am 4.7.2016 besucht habe (also etwas mehr als einen Monat nach Lieferung), musste ich feststellen, dass die Polsterecke über erhebliche Mängel verfügte. Der Stoffbezug war übersät mit Fusseln (Pillingbildung) und an diversen Stellen ragten Fäden aus dem Bezug. Die Polsterecke sah nicht neu aus, sondern vielmehr nach einer Polsterecke, die schon mehrere Jahre auf dem Buckel hat und extremen Bedingungen ausgesetzt zu sein schien. Also rief ich am 4.7.16 bei Möbel Flamme an und reklamierte die Polsterecke telefonisch und wies auf die gesetzliche Gewährleistung hin. Man verband mich mit Verkäufer B. und dieser sagte mir, dass dies selbstverständlich nicht sein kann und versprach mir einen Rückruf des Kundendienstes.
Als dieser Rückruf auch 14 Tage nach Reklamation nicht erfolgte, bin ich gemeinsam mit meinem Vater zu Möbel Flamme gefahren, um die Reklamation persönlich noch einmal vorzutragen. Wir sprachen mit einer Dame, die unsere Gewährleistungsansprüche nicht wirklich ernst nahm. Auch unseren Hinweis, dass meine Eltern die Polsterecke zurückgeben wollen und stattdessen Geld draufzahlen, um eine qualitativ hochwertigere Polsterecke zu kaufen, interessierte sie nicht. Stattdessen vertrat sie die Meinung, dass der Fehler stoffbedingt sei und meine Eltern den Bezug regelmäßig mit einer Art Schaber abschaben sollten. Die Überprüfung durch einen Polsterbezieher würde evtl zu Lasten meiner Eltern gehen. Aber gerne wäre sie bereit, einen Außendienstmitarbeiter vorbei zu schicken, der dann Fotos von der bemängelten Polsterecke machen sollte. Da ich mit diesem "Lösungsvorschlag" nicht einverstanden war, schrieb ich im Auftrag meiner Eltern eine Reklamation und forderte den Möbelhändler auf seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht nachzukommen. Ich wies auf die Beweislast hin und forderte eine Nachbesserung/Nachlieferung und setzte dem Händler dafür eine Frist. Einige Tage später kam dann ein Außendienstmitarbeiter und machte einige Bilder von der Polsterecke. Der Mitarbeiter war selbst erstaunt darüber, dass die Polsterecke erst knapp zwei Monate alt sein sollte. Er meinte aber, dass er sich diesbezüglich aber nicht äußern dürfe.
Einige Zeit später bekamen wir dann schließlich eine Mail vom Kundendienst (Herr D.). Man teilte uns mit, dass man den Fotos entnommen hätte, dass die reklamierten Mängel Stoffbedingt seien und keinen Gewährleistungsanspruch darstellen würden. Meine Eltern sollten sich eine Art Schaber besorgen und den Bezug abschaben.
Total unzufrieden, wies ich auf die gesetzte Frist im Rahmen der Gewährleistung hin. Abgesehen davon schrieb ich auch, dass die Versprechungen (strapazierbar, pflegeleicht), die zum Kauf der Polsterecke geführt hatten, nicht gegeben seien und wir von einer arglistigen Täuschung seitens des Verkäufers B. ausgehen müssen. Ich wiederholte auch das wohlwollende Angebot meiner Eltern, sich bei Rücknahme der bemängelten Ware eine qualitativ hochwertigere Polsterecke aus dem Sortiment auszusuchen.
Daraufhin schrieb mir Herr V. vom Kundendienst, dass man eine Kulanzlösung über den Hersteller anstreben würde und man sich bei mir melden würde. Eine Rückmeldung ist nicht erfolgt. Am 11.8.2016 ist dann auch die von uns gesetzte Frist für die Nachbessung/Nachlieferung abgelaufen. Daraufhin habe ich dann schriftlich unseren Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und die Rückabwicklung des Kaufvertrages gefordert. Neben der Rückzahlung des gesamten Kaufpreises ohne Abzüge habe ich auch um einen Termin für die Abholung der mangelhaften Polsterecke gebeten. Als auf meine Forderungen keine Reaktion kam, bin ich am 13.8.16 erneut in den Möbelladen gefahren. Dieses mal hat sich jemand von der Geschäftsleitung (Herr Sch.) sich unseren Fall angehört und beteuert, dass er die Reklamation nicht kenne aber sich umgehend um den Fall kümmern würde und uns spätestens am 15.8.16 gegen Mittag eine Lösung anbieten würde. Der Anruf kam natürlich nicht. Als ich ihn dann telefonisch erreichen wollte, teilte mir eine Dame am Telefon mit, dass niemand von der Geschäftsleitung und vom Kundendienst im Hause sei. Auch niemand der Entscheidungen treffen könne wäre im Haus. Total genervt, verfasste ich daraufhin eine Mail und erneuerte unseren Rücktritt vom Kaufvertrag und setzte eine Frist für die Rückzahlung des Kaufpreises!
Mal sehen was jetzt passiert. Den Rechtsweg über Anwalt und etc. wollte ich eigentlich nicht gehen, aber ein anderer Weg scheint nicht möglich.
Jeder Möbeldiscounter kommt seinen gesetzlichen Pflichten nach. Selbst nach sechsmonatiger Beweislastumkehr habe ich Möbelstücke bei Möbeldiscountern ohne Probleme ersetzt bekommen. Möbel Flamme hat im Bereich Kundenorientierung und -zufriedenheit definitiv Nachholbedarf!